Heizkostenzuschuss

Sozial Schwache können im Herbst jeweils einen Heizkostenzuschuss beantragen. Dies fällt in die Kompetenz der Länder und ist daher an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.


Beispiel: Heizkostenzuschuss für Wien
Zuständig: MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
200,- EUR
Antragstellung: bis 31.1.2010

Einkommensgrenzen:
Einzelpersonenhaushalte 733,01 Euro netto
Zweipersonenhaushalte 1099,02 Euro netto
pro Kind 76,82 Euro netto

Dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Einkommensnachweis (Beleg über die aktuelle Pension, das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, das Kinderbetreuungsgeld etc.) in Kopie beizulegen.

Weiterführende Informationen zum Heizkostenzuschuss in Wien

 


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