Sozial Schwache
können im Herbst jeweils einen Heizkostenzuschuss beantragen. Dies fällt in die
Kompetenz der Länder und ist daher an unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Beispiel: Heizkostenzuschuss für Wien
Zuständig: MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
200,- EUR
Antragstellung: bis 31.1.2010
Einkommensgrenzen:
Einzelpersonenhaushalte 733,01 Euro netto
Zweipersonenhaushalte 1099,02 Euro netto
pro Kind 76,82 Euro netto
Dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Einkommensnachweis
(Beleg über die aktuelle Pension, das Arbeitslosengeld, die
Notstandshilfe, das Kinderbetreuungsgeld etc.) in Kopie
beizulegen.
Weiterführende Informationen zum Heizkostenzuschuss in Wien