Nicht unbedeutend bei der Anmietung einer Wohnung ist die Unterscheidung zwischen "Hauptmiete" und "Untermiete". Dies betrifft auch und vor allem die rechtliche Konstellation in Wohngemeinschaften.

Hauptmiete

Hauptmiete bedeutet, dass eine oder mehrere Personen einen Mietvertrag mit  dem Vermieter (Das ist der Besitzer des Hauses/der Wohnung oder der Pächter eines ganzen Hauses) abschließen. Bei mehreren HauptmieterInnen entsteht die juristisch ungünstige „Streitgenossenschaft“.

Untermiete

Untermiete kommt zustande, wenn ein Hauptmieter wiederrum die Wohnung oder Teile davon untervermietet.

Achtung:
Die meisten Mietverträge enthalten Klauseln mit Untervermietungsverbot! Dieses gilt aber nur bei gänzlicher Untervermietung, zu hohen Mietkosten für den Untermieter, Überbelag und wenn der Untermieter den Hausfrieden stört/stören wird. Als HauptmieterIn solltest du (sofern es dir eben erlaubt ist, UntermieterInnen aufzunehmen – das solltest du zuerst mit der/m VermieterIn abklären!) schriftliche Verträge mit deinen UntermieterInnen abschließen, damit du dann nicht blöd dastehst, wenn jemand die Miete nicht bezahlt, etc! Vorlagen für solche Untermietverträge gibt es sogar in Trafiken zu erstehen. Stelle in diesem Vertrag gleich klar, welche Kosten (Miete, Betriebskosten, Strom, Gas, Instandhaltung, etc.) zu teilen sind, damit sie nicht auf den Hauptmieter zurückfallen!

Konstellation für die Wohngemeinschaft (WG)

Viele, die eine WG neu gründen, glauben, dass sie bis ans Ende ihrer (Studien-)Tage glücklich und ohne Auseinandersetzung in der WG leben werden. Leider ist das nicht immer so, denn das Leben auf (meist) engem Raum bringt so manche Belastung mit sich: Du wirst ganz neue, unvermutete Eigenschaften an deinen MitbewohnerInnen entdecken, oft geht´ s auch wegen der ewigen Klassiker Hausarbeit (also: Putzplan erstellen!) und Körperhygiene (Wenn man z. B. jeden morgen eine Stunde auf´ s Zähneputzen warten muss!) ans Eingemachte. Viele WGs wechseln ihre BewohnerInnen daher im 12- bis 18- Monatsrhythmus.

Du solltest daher nicht der Versuchung erliegen, alle MitbewohnerInnen in den Hauptmietvertrag eintragen zu lassen: Zwar würde sich so eine hierarchische Ordnung unter den MitbewohnerInnen vermeiden lassen, aber juristisch steht ihr viel schlechter da, da alle ihre Zustimmung zu Veränderungen, die den Vermieter bzw. Mietvertrag betreffen, geben müssen („sog. Streitgenossenschaft“). Ihr könnt (und solltet) natürlich intern weiterhin einen basisdemokratischen WG-Rat zu den anstehenden Themen bilden. Ihr könnt auch zusammen zum Vermieter gehen und alles (also auch gleich den Mietvertrag) ausverhandeln (Damit wäre auch für den Vermieter von vorne herein klar, dass es sich um eine Hauptmiete mit Untermietsverhältnissen handelt – das kann er entweder akzeptieren oder ablehnen, jedenfalls gibt´ s dann später in diesem Punkt keinen Stress). Nur sollte es eben einen Hauptmieter geben, der so zu sagen als „Sprachrohr“ der WG funktioniert!

  • Wer ist am Besten als HauptmieterIn geeignet? – Hier sollet ihr vor allem zwei Punkte in Betracht ziehen: 1. Wer steht finanziell am Besten da? – Damit es keine unliebsamen Überraschungen gibt, weil das Konto überzogen wurde. 2. Wer möchte voraussichtlich am längsten in dieser Wohnung bleiben? Sollte der Hauptmieter ausziehen wollen, müsst ihr einen neuen Vertrag verhandeln, und das bedeutet natürlich Kosten und Stress!
  • Warum nicht mehrere Hauptmieter? – Lassen sich mehrere Personen in einen Hauptmietvertrag einschreiben, bilden sie eine so genannte Streitgenossenschaft. Das bedeutet, dass ihr alle einstimmig wesentliche Entscheidungen (meist Vertragsänderungen) treffen MÜSST! Das lähmt eventuelll die Reaktionsfähigkeit auf Forderungen des Vermieters. Zudem haften alle, wenn z. B. ein Mitbewohner die Miete nicht bezahlen kann (und für ansonsten anstehende Klagen auch!). Auch ist dann nicht sicher, ob nicht alle deswegen aus der Wohnung rausfliegen (anstatt lediglich des einen, die den Schlamassel verursacht hat!). Auch der Auszug wird dadurch erschwert.

tutor18

Studium.at Logo

© 2010-2021  Hörsaal Advertainment GmbH

Kontakt - Werbung & Mediadaten - Datenschutz - Impressum

Studium.at versichert, sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und aufbereitet zu haben.
Für etwaige Fehlinformationen übernimmt Studium.at jedenfalls keine Haftung.