Zentralmatura

Verpflichtende "vorwissenschaftliche Arbeit", schriftliche Prüfung zu zentral festgelegtem Termin, mündliche Prüfung

Die 2009 beschlossene Zentralmatura (eigentlich: standardisierte kompetenzorientierte Reife- und Diplomprüfung) besteht aus drei Säulen: Wirklich zentral ist dabei nur der Kern der Reifeprüfung - die am selben Tag in ganz Österreich stattfindende schriftliche Matura mit identen, zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen. Dazu kommen noch eine vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) bzw. Diplomarbeit sowie eine mündliche Prüfung.

Grundidee der neuen Matura soll die Abprüfung von Kompetenzen sein - gefragt sind dabei langfristig abrufbare Fertigkeiten statt kurzfristigem Detailwissen. Für den schriftlichen Teil können die Schüler zwischen drei oder vier Klausuren wählen. Verpflichtend sind an den AHS Deutsch (bzw. die Minderheitensprachen Slowenisch, Ungarisch oder Kroatisch), Mathematik und eine lebende Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch). Als vierte schriftliche Prüfung sind möglich: eine weitere Fremdsprache, Darstellende Geometrie, Physik oder Biologie. An den BHS müssen alle Schüler drei Klausuren aus den Gegenständen Deutsch, Englisch, angewandte Mathematik, lebende Fremdsprache oder Fachtheorie schreiben. Die jeweiligen Klassenlehrer beurteilen die Arbeiten anhand eines standardisierten Rasters.

Je nach Zahl der schriftlichen Klausuren müssen außerdem zwei bzw. drei mündliche Prüfungen abgelegt werden. Gewählt werden darf aus allen Pflicht- oder Wahlpflichtgegenständen mit mindestens vier Wochenstunden. Die Fachlehrer der Schule stellen für jeden Gegenstand mindestens drei und maximal 24 Themen zusammen. Daraus zieht der Schüler zwei Themen und muss sich für eines entscheiden. Dazu wird ihm eine vom Lehrer vorbereitete Frage gestellt. Die Prüfung dauert maximal 20 Minuten.

Bereits im Vorfeld muss jeder Schüler eine "Vorwissenschaftliche Arbeit" (AHS) bzw. eine "Diplomarbeit" (BHS) schreiben und diese bei der mündlichen Matura präsentieren. Das Thema der 40.000 bis 60.000 Zeichen umfassenden Arbeit wird in der 7. Klasse mit dem Prüfer festgelegt. Abgabetermin ist am Beginn des Sommersemesters im letzten Schuljahr (AHS) bzw. ein Monat vor den Klausuren (BHS). Ein Lehrer darf maximal fünf Schüler betreuen; prinzipiell besteht freie Prüferwahl. Wird die Arbeit mit "Nicht Genügend" bewertet, muss sie mit anderer Themenstellung bis zum Herbst wiederholt werden. Zur schriftlichen und mündlichen Matura darf der Schüler dennoch antreten (APA).

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