Außerordentliches Studium

Du bekommst eine Matrikelnummer und bist berechtigt, dich für Vorlesungen und Seminare anzumelden, sie zu besuchen, darfst aber keine Prüfung ablegen. Das brauchen vor allem jene, die eine Studienberechtigungsprüfung ablegen und somit die Voraussetzungen für ein ordentliches Studium noch nicht erfüllen, oder Jugendliche ab 17 (für Instrumentalstudien ab 15!). Fällt der Hinderungsgrund zur Belegung eines ordentlichen Studiums weg, kannst du ordentlich inskribieren und bist berechtigt, die zuvor belegten Lehrveranstaltungen (z. B. durch ablegen der Prüfung) abzuschließen. Hier sind meist Studiengebühren zu bezahlen!

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