Einstieg
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Wirtschaftsrecht ist der Abschluss eines fachlich entsprechenden Bachelorstudiums oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung:
- Das Studium umfasste mindestens 180 ECTS-Credits (das entspricht einem 3-jährigen Studium).
- Das Studium schloss mit einem rechtswissenschaftlichen akademischen Grad ab.
- Im Rahmen des Studiums wurden Prüfungen aus rechtswissenschaftlichen Fächern im Umfang von 95 ECTS-Credits abgelegt.
Die Entscheidung, ob ein fachlich in Frage kommendes Studium vorliegt, erfolgt im Rahmen einer inhaltlichen Überprüfung des Studiums.
Das Masterstudium beginnt mit einer Assessment Phase, in der die für die Programmteilnahme erforderlichen Kompetenzen überprüft werden. Die positive Absolvierung der Assessment Phase stellt die Voraussetzung für alle weiteren Lehrveranstaltungsanmeldungen dar.
Information
Auf das Bachelorstudium aufbauend ist das Masterstudium Wirtschaftsrecht der nächste Schritt im juristischen Ausbildungsprogramm der WU Wien. Der inhaltliche Schwerpunkt des Masterstudiums liegt überwiegend im rechtswissenschaftlichen Bereich, sodass Absolventinnen und Absolventen eine dem traditionellen juristischen Diplomstudium zumindest gleichwertige rechtswissenschaftliche Ausbildung aufweisen. Das Masterstudium Wirtschaftsrecht dauert 4 Semester (2 Jahre) und umfasst insgesamt 120 ECTS-Punkte und 45 Semesterwochenstunden. Davon entfallen 100 ECTS-Punkte auf die im Studienplan vorgesehenen Lehrveranstaltungen und 20 ECTS-Punkte auf die Masterarbeit.
Im Masterstudium beträgt das Verhältnis bei den Unterrichtsstunden in den Bereichen Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften etwa 85:15. Damit liegt der Schwerpunkt eindeutig im juristischen Bereich. Der nach Abschluss des Studiums verliehene akademische Grad lautet "Master of Laws", abgekürzt LL.M. (WU).
Studieninhalt
Am Beginn des Masterstudiums Wirtschaftsrecht steht die Lehrveranstaltung „Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht“. Ziel dieser Lehrveranstaltung ist es, in den sechs juristischen Fächern des Studiums– Öffentliches Recht, Europarecht, Privatrecht einschließlich Zivilgerichtliches Verfahren, Steuerrecht, Strafrecht und Arbeits- und Sozialrecht – sicher zu stellen, dass die Studierenden unabhängig von ihrer Vorbildung den Wissenstand haben, der mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht erreicht wird. Außer der Lehrveranstaltung „Grundlagen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ ist die Teilnahme an allen weiteren Lehrveranstaltungen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht an die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung „Einführung in das Masterstudium Wirtschaftsrecht“ geknüpft. Diese Lehrveranstaltung wird geblockt am Ende des Sommersemesters und zu Beginn des Winter- und Sommersemesters abgehalten.
Das Masterstudium Wirtschaftsrecht bietet neben den Pflichlehrveranstaltungen ein breit gefächertes Angebot an Wahlfächern, Fachseminaren und Komplemtärfächern und schließt mit einer schriftlichen Masterarbeit ab.
- Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren
- Öffentliches Recht
- Europarecht und Internationales Recht
- Steuerrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Strafrecht
Berufsfeld
Studierende, die an der WU sowohl das Bachelor- als auch das Masterstudium Wirtschaftsrecht absolviert haben, erfüllen die Voraussetzungen für das Ergreifen der juristischen Kernberufe (Anwalt/Anwältin, Notar/in, Richter/in, Staatsanwalt/-anwältin).
Obwohl das Masterstudium Wirtschaftsrecht eine verstärkte internationale und europäische Ausrichtung beinhaltet, erfolgt die hauptsächliche Ausbildung im österreichischen Recht, um hier die Zulassung zu den juristischen Kernberufen sicherstellen zu können.
Mögliche Alternativen zu diesem Masterstudium in Wien
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