Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines
gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder
ausländischen Universtität oder Fachhochschule.
Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende 17 Module:
- Philosophie der Gegenwart, Hermeneutik und Wissenschaftstheorie (5 ECTS)
- Bibelwissenschaft Altes Testament III (6 ECTS)
- Bibelwissenschaft Neues Testament III (6 ECTS)
- Fundamentaltheologische Gotteslehre, Schöpfungslehre und Eschatologie, Theologische Anthropologie und Patristik (12 ECTS)
- Aktuelle Themen der Moraltheologie (6 ECTS)
- Gesellschaftslehre II: Politische Ethik und Wirtschaftsethik (3 ECTS-Punkte)
- Vergleichende Religionswissenschaft (3 ECTS)
- Religionspädagogik und spezielle Pastoraltheologien (5 ECTS)
- Österreichische Kirchengeschichte (3 ECTS)
- Fachdidaktik Katholische Religion III (11 ECTS)
- Sprache und Kultur (6 ECTS)
- Vertiefung Biblische Theologie (3 ECTS)
- Einführung in das Judentum (3 ECTS)
- Sakramentliche Feiern: Vertiefung (6 ECTS)
- Fachdidaktik Katholische Religion IV (3 ECTS)
- Allgemeine Pädagogik - Schulentwicklung (5 ECTS)
Master-Modul (8 ECTS-Punkte):
- 2 Masterseminare aus dem Fach der Masterarbeit bzw. einem fachverwandten Gebiet (je 4 ECTS)
Masterarbeit (24 ECTS-Punkte):
Das
Thema der Masterarbeit ist einer der philosophischen/theologischen
Disziplinen zugeordnet. Soll ein anderes Thema gewählt werden, obliegt
die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen
Organ.
Masterprüfung (2 ECTS-Punkte):
Die
Masterprüfung ist als kommissionelle Prüfung abzulegen. Sie dauert 30
Minuten und hat den Charakter einer Defensio der Masterarbeit. Diese
besteht aus einem kurzen Vortrag der Kandidatin/des Kandidaten über die
Masterarbeit und anschließenden Fragen des Prüfungssenates zur Arbeit
aus der Perspektive des Faches der Masterarbeit sowie einer weiteren
philosophischen bzw. theologischen Disziplin.
Weitere Informationen finden sich im Curriculum für das Masterstudium Katholische Religionspädagogik (S.13 §2 Absatz 2).
der Stadt,
wodurch du dich einfacher orientieren kannst.