Abschluss
- eines fachlich in Frage kommenden Diplom- oder Masterstudiums,
- eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Magisterstudienganges oder
- eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung;
Ist
die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben, kann die Zulassung mit der
Auflage von Prüfungen erfolgen, die während des Studiums abzulegen
sind.
Das Studium beginnt mit einer Eingangsphase,
die mit dem Abschluss der Dissertationsvereinbarung endet. Ziel ist die
Entwicklung des eigenen Dissertationsvorhabens und die Vorbereitung auf
die fakultätsöffentliche Präsentation.
Im Rahmen des Studiums sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Prüfungsleistungen
im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten - detailliertere Informationen sind im
Curriculum für das Doktoratsstudium der Sozialwissenschaften, S.1 § 3
Absatz 3a) und S.2 § 3 Absatz 4 einzusehen.
- Innerhalb des ersten Jahres nach Zulassung zum Studium ist ein Antrag auf Genehmigung eines Dissertationsvorhabens einzureichen (s. § 4)
- Das Dissertationsvorhaben ist im Rahmen einer fakultätsöffentlichen Präsentation vorzustellen.
- Periodische, jedenfalls jährliche Berichte über den Studienfortgang sind dem/der BetreuerIn vorzulegen.
- Nach Abschluss der Dissertationsvereinbarung (s. § 5) ist eine Dissertation zu verfassen (s. § 6)
- Das Studium wird nach Erbringen aller Prüfungsleistungen mit einer öffentlichen Defensio abgeschlossen (s. § 7)
Das Studium kann zum Teil in einer Fremdsprache durchgeführt werden.
Mögliche Dissertationsgebiete:
- Geographie
- Kultur- und Sozialanthropologie
- Pflegewissenschaft
- Politikwissenschaft
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Soziologie
- Sportwissenschaft
- Psychologie
- Wissenschaftsforschung
der Stadt,
wodurch du dich einfacher orientieren kannst.