Das Ziel des Masterstudiums Angewandte Linguistik an der Universität Wien ist eine fortgeschrittene Ausbildung in verschiedene gesellschaftsrelevante Anwendungsgebiete der Sprachwissenschaft.
Die Absolventinnen und Absolventen erwerben Schlüsselkompetenzen im Bereich der empirischen Text- und Diskursanalyse, die es Ihnen ermöglichen, gesellschaftlich relevante Problemstellungen in den Bereichen Sprachminderheitenforschung, Sprach- und Sprachenpolitik, sprachliche Vorurteilsforschung, linguistische Organisationsforschung, Medienkommunikation, Sprachlehrforschung und Sprachlernforschung eigenständig zu bearbeiten und neue Erkenntnisse zu produzieren.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Angewandte Linguistik an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt, in oben genannten Schwerpunkten selbstständig wissenschaftliche Untersuchungen und gegebenenfalls Beratungstätigkeiten durchzuführen.
Das Masterstudium Angewandte Linguistik umfasst 120 ECTS-Punkte und gliedert sich in folgende Module:
Diskursanalyse und Soziolinguistik I (26 ECTS-Punkte)
- Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
- Linguistische Gesprächsanalyse (6 ECTS)
- Diskurs in Politik und Medien (6 ECTS)
- Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)
Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachenpolitik I
(26 ECTS-Punkte)
- Empirisches Seminar aus diesem Bereich (8 ECTS)
- Minderheitenforschung (6 ECTS)
- Fremdsprachendidaktik/-methodik (6 ECTS)
- Weiterführende LV aus diesem Bereich (6 ECTS)
Vertiefende Methoden der Angewandten Linguistik (10 ECTS-Punkte)
- Einführung in die Statistik für LinguistInnen (4 ECTS)
- Vertiefende Methodenlehrveranstaltung (6 ECTS)
Alternatives Pflichtmodul Diskursanalyse und Soziolinguistik II (20 ECTS-Punkte)
- Privatissimum 1 (4 ECTS)
- Privatissimum 2 (4 ECTS)
- Soziologische Theorien für LinguistInnen (6 ECTS)
- Diskursanalyse (6 ECTS)
oder
Alternatives Pflichtmodul Sprachlehrforschung, Sprachlernforschung und Sprachpolitik (20 ECTS-Punkte)
- Privatissimum 1 (4 ECTS)
- Privatissimum 2 (4 ECTS)
- Besondere Probleme der Sprachenpolitik (6 ECTS)
- Besondere Probleme der Sprachlehrforschung (6 ECTS)
Wissenschaftstheorie und Wissensgeschichte (10 ECTS-Punkte)
- Geschichte der Sprachwissenschaft (4 ECTS)
- Wissenschaftstheorie und Sprachwissenschaft (6 ECTS)
Masterarbeit (20 ECTS-Punkte):
Das Thema der Masterarbeit ist aus einem der Pflicht- bzw. Alternativmodule zu entnehmen. Soll ein anderer Gegenstand gewählt werden, obliegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.
Masterprüfung (8 ECTS-Punkte):
Diese ist in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat im Umfang von einer Stunde Dauer aus zwei Studienbereichen abzulegen.
der Stadt,
wodurch du dich einfacher orientieren kannst.