Einstieg
Zulassungsvoraussetzung ist der Abschluss eines Diplom- oder Masterstudiums der Rechtswissenschaften (rechtswissenschaftliches Diplom- oder Masterstudium im Sinne des § 54 Abs. 1 Z 6 UG). Die Zulassung kann auch
1. auf Grund des Abschlusses eines Studiums an einer Universität bzw. einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das einem rechtswissenschaftlichen Diplom- oder Masterstudium gleichwertig ist, oder
2. gemäß § 5 Abs. 3 FHStG auf Grund des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Fachhochschul- Studienganges erfolgen.
Ob das betreffende Studium die Zulassungsvoraussetzungen im Sinne des Absatzes 2 erfüllt, hat die Studienbehörde (§ 1 der Satzung der Universität Salzburg) zu entscheiden. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studienbehörde berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind (§ 64 Abs. 4 UG).
Information
Ziel des Doktoratsstudiums ist die Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger
rechtswissenschaftlicher Arbeit sowie die Heranbildung und Förderung des rechtswissenschaftlichen Nachwuchses (§ 51 Abs. 2 Z 12 UG).
Mögliche Alternativen zu diesem Doktoratsstudium in Salzburg
Zu diesem Studium gibt es leider keine Alternativen.
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