Einstieg
Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus (§ 64 Abs 5 UG).
Das Masterstudium „Pflanzenwissenschaften“ baut auf dem an der KFUG angebotenen Bachelorstudium „Biologie“ und auf dem im Rahmen von NAWI Graz angebotenem Bachelorstudium „Molekularbiologie“ auf. Absolventinnen und Absolventen dieser Studien sowie Absolventinnen und Absolventen der im Anhang I aufgelisteten Studien erfüllen jedenfalls die Aufnahmevoraussetzungen für das Masterstudium “Pflanzenwissenschaften“. Um einen Gesamtumfang der aufbauenden Studien von 300 ECTS-Anrechnungspunkten zu erreichen, ist die Zuordnung ein und derselben Lehrveranstaltung sowohl im zur Zulassung berechtigenden Bachelorstudium als auch im gegenständlichen Masterstudium ausgeschlossen.
Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 25 ECTS-Anrechnungspunkten vorgeschrieben werden. Die Anerkennung von gegebenenfalls zusätzlich zu erbringenden Leistungen ist für den Bereich des Freifachs / der Freien Wahlfächer gemäß § 9 zulässig.
Aufbau
Das Masterstudium „Pflanzenwissenschaften“ mit einem Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten umfasst vier Semester. Es ist in drei Fächer gegliedert, deren Beschreibung im Anhang III zu finden ist. Thematisch zusammengehörige Lehrveranstaltungen innerhalb eines Fachs sind zu Modulen zusammengefasst. Für die Lehrveranstaltungen sind insgesamt 89 ECTS- Anrechnungspunkte vorgesehen, davon sind 12 ECTS- Anrechnungspunkte für das Freifach / die freien Wahlfächer vorgesehen. Für die Masterarbeit werden 30 ECTS-Anrechnungspunkte und für die Masterprüfung 1 ECTS-Anrechnungspunkt veranschlagt.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS- Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 ECTS- Anrechnungspunkte zugeteilt werden Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Semesterstunden/Kontaktstunden. Eine Semesterstunde/Kontaktstunde entspricht 45 Minuten.
Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil dieses Masterstudiums ermöglicht Absolventinnen und Absolventen Fragestellungen in den verschiedenen Gebieten der Pflanzenwissenschaften zu analysieren und selbstständig zu bearbeiten.
Das Masterstudium „Pflanzenwissenschaften“ liefert die Voraussetzung zu selbstständigem wissenschaftlichem Arbeiten, für ein eventuell im Anschluss betriebenes Doktoratsstudium, und auch die erweiterten Fachkenntnisse für wissenschaftliche Tätigkeiten im Bereich von Industrie, Wirtschaft, Verwaltung, Forschung und Lehre.
Das Masterstudium „Pflanzenwissenschaften“ zielt darauf ab, den Studierenden folgende Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln: - Ein breites Basiswissen in vielen Bereichen der Pflanzenwissenschaften in
Theorie und Praxis (Pflichtlehrveranstaltungen) - Ein fachspezifisches Wissen in einem oder mehreren der angebotenen Fächer
(Lehrveranstaltungen des Wahlfachkatalogs, Projekte, Masterarbeit)
Mögliche Alternativen zu diesem Masterstudium in Steiermark
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