Einstieg
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung. Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife gilt durch den Nachweis dieser Zulassungsvoraussetzung jedenfalls als erbracht. Über die Zulassung entscheidet gemäß § 60 Abs. 1 UG das Rektorat.
Fachlich in Frage kommend sind nachfolgend genannte Studien im Umfang von 180 ECTS:
- Geistes- und Kulturwissenschaftliche Studien
- Rechtswissenschaftliche Studien
- Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien
- Theologische Studien
- Psychologie
Information
(1) Gegenstand
Gegenstand des Studiums ist die Bedeutung von Gender für Individuum, Gesellschaft und Kultur sowie dessen Wechselwirkungen mit anderen sozialen bzw. kulturellen Ordnungskategorien. Geschlecht wird hier verstanden als soziale Struktur- und Prozesskategorie, die in allen Lebensbereichen relevant ist. Es ist jener Mechanismus, über den die geschlechterdifferenzierende Zuweisung sozialer Positionen, von Arbeit und Verantwortung, materiellen Ressourcen und von Anerkennung erfolgt. In der aktuellen Phase der Reorganisation von Arbeit und Leben auf lokaler wie globaler Ebene ist die Frage nach den Veränderungen der Geschlechterverhältnisse und nach Veränderungsmöglichkeiten besonders wichtig. Diese zu analysieren und ihre Konsequenzen für wissenschaftliche Theoriebildung und gesellschaftliche Praxis zu diskutieren, ist der Gegenstand interdisziplinär verstandener Geschlechterforschung bzw. Geschlechterstudien.
(2) Ziele
Das interdisziplinäre, forschungsgeleitete, aber auch praxisorientierte Studium soll AbsolventInnen verschiedener Studienrichtungen im Laufe von vier Semestern mit einer die Herkunftsdisziplin in geeigneter Form ergänzenden wissenschaftlich fundierten Gender-Kompetenz ausstatten. Studierende unterschiedlicher Fachrichtungen erwerben damit eine aufbauende Qualifikation und/oder eine Zusatzqualifikation und verschaffen sich neben dem kritischen Blick auf das eigene Fach wichtige Grundlagen für eine Reihe von beruflichen Perspektiven. Das Masterstudium vermittelt somit wissenschaftliche Kompetenzen zum Thema „Gender“ sowohl für die Forschung als auch für die Praxis.
Aufbau
Im Masterstudium Interdisziplinäre Geschlechterstudien sind Studienleistungen im Ausmaß von insgesamt 120 ECTS-Anrechnungspunkten zu erbringen. Die vorgesehene Studiendauer beträgt 4 Semester.
Qualifikationsprofil
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Interdisziplinäre Geschlechterstudien verfügen über eine Reihe von Fach- und Anwendungskompetenzen. Im Einzelnen sind dies:
Analytische und praktische Fähigkeiten zur Beschreibung, Analyse und Bewertung von kulturellen und gesellschaftlichen Prozessen im Zusammenhang mit der Kategorie Geschlecht
Grundlegendes theoretisches Wissen über Genese und Bedeutung der Kategorie Geschlecht sowie vertiefte Einsicht in ausgewählten Bereichen
Einsicht in die Wirkung der Geschlechterverhältnisse in allen Lebenszusammenhängen
Die Fähigkeit, theoretische Konzepte vom Mensch-Sein und deren Auswirkungen in den Formulierungen wissenschaftlicher Hypothesen einer geschlechterkritischen Reflexion zu unterziehen
Die Befähigung, Erkenntnisse aus der Frauen- und Geschlechterforschung in größere fachliche Zusammenhänge und in das europäische Werte- und Rechtssystem zu stellen
Die Fähigkeit, wissenschaftliche Fragestellungen im Bereich der Frauen- und Geschlechterforschung selbstständig und unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes methodisch reflektiert zu bearbeiten
Die Befähigung zur Entwicklung von Strategien der Veränderung in genderrelevanten individuellen und gesellschaftlichen Kontexten
Die Kenntnis exemplarischer Berufsfelder, in denen die Frauen- und Geschlechterforschung relevant ist
Die Befähigung zum kompetenten Umgang mit dem rechtlichen Instrument des Gender-Mainstreaming, wie es der EG-Vertrag vorsieht
Berufsfeld
Beispiele für berufliche Perspektiven der Absolventinnen und Absolventen bei entsprechender Basisqualifikation sind:
- Tätigkeit in Antidiskriminierungsstellen, Gleichbehandlungsstellen und Frauenreferaten öffentlicher und privatrechtlicher Einrichtungen (Bund, Länder, Bildungsinstitutionen, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft)
- Sozialwesen: Sozialarbeit, soziale Beratung, Frauenberatung, Männerberatung, Familienberatung
- Medien und Kulturbereich: Journalismus, Kulturmanagement und Kulturvermittlung
- Juristische Beratungstätigkeit (Diskriminierungsschutz, Gewaltschutz, Frauenförderung) im Rahmen von Gleichbehandlungsstellen, Frauenreferaten oder anderer einschlägiger Organisationen
- Erwachsenenbildung/Lebenslanges Lernen: Frauenbildung, Bildungsberatung, frauenbezogenes Kommunikationstraining, Coaching und Karriereberatung
- Schulwesen: Gender-Training für Lehrberufe (z.B. Schulpsychologischer Dienst, LehrerInnengewerkschaft, Pädagogisches Institut des Bundes), Gender-Expertise für Mädchen- bzw. Bubenarbeit in den Schulen, geschlechtersensible Didaktik, geschlechtersensible Berufsberatung
- Politik und Politikberatung: Gender-Expertise für kommunale, Landes- und Bundesinstitutionen, supranationale Einrichtungen mit Fokus Gleichstellung, politische Organisationsarbeit, Beratung und Konzeptentwicklung zu Gender-Budgeting
- Regionalentwicklung: Beratung hinsichtlich geschlechtersensiblen Planens und Bauens
- Sozialforschung, kulturwissenschaftliche Forschung, universitär wie außeruniversitär, z.B. Begleitforschung und wissenschaftliche Evaluation von Maßnahmen hinsichtlich ihrer geschlechterbezogenen bzw. chancengleichheitsrelevanten Auswirkungen
- Gender-Expertise für das Gesundheitswesen, z.B. für Pflege- und Heilberufe (kritische Begleitung der Pharmaindustrie, in der Supervision von Altenheimen, karitativen Institutionen etc.)
- Kommunikations-Expertin/-Experte im interkulturellen und interreligiösen Dialog für Geschlechter- und Gleichstellungsfragen
- Gender-Expertise für Wirtschaft und Management, Marketing, Personalwesen bzw. Humanressourcen-Management, Projektplanung, Controlling, Qualitätssicherung
- Gender-Expertin/-Experte für Wissenschaftsinstitutionen (z.B. Beratung von Einrichtungen und Projekten in Bezug auf die Erfüllung chancengleichheitsbezogener Zielvorgaben, an die mit zunehmender Häufigkeit die Mittelvergabe gebunden ist)
- Führungs- und Beratungsaufgaben in Frauenorganisationen
- Psychologie: z.B. gendersensible Diagnostik, Berufsberatung, Werbepsychologie
- Psychotherapie: z.B. geschlechtsspezifische Traumatherapie, Lebensberatung, Coaching
- Wissenschaftliche Laufbahn
Mögliche Alternativen zu diesem Masterstudium in Steiermark
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