Einstieg
(1) Zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sind alle Absolventinnen und Absolventen eines sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- , Magister- oder Masterstudiums zuzulassen.
(2) Zuzulassen sind weiters alle Absolventinnen und Absolventen jener Fachhochschulstudiengänge, die laut Verordnung des zuständigen Ministeriums zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zuzulassen sind.
(3) Absolventinnen und Absolventen jener Fachhochschulstudiengänge, die laut Verordnung des zuständigen Ministeriums unter Auflagen zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zuzulassen sind, haben in einem verlängerten Doktoratsstudium ergänzende Auflagen zu erbringen.
(4) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften kann auch auf Grund des Abschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das den in Abs. 1 oder 2 genannten Studien gleichwertig ist, erfolgen.
(5) Der Nachweis der allgemeinen Universitätsreife für die Zulassung zum Doktoratsstudium gilt gemäß § 64 Abs. 4 UG 2002 jedenfalls durch den Nachweis des Abschlusses eines fachlich in Frage kommenden Diplom-, Magister- oder Masterstudiums, eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Diplom-, Magister- oder Masterstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung als erbracht. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, ist das Rektorat berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des jeweiligen Doktoratsstudiums abzulegen sind.
Qualifikationsprofil
a. Vertiefung der methodologischen und methodischen Kompetenzen auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
b. Annäherung an die aktuellen Probleme der Theorienbildung und der empirischen
Forschung auf dem Gebiet der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften,
c. Entwicklung der Fähigkeit, spezifische wissenschaftliche Methoden zur Behandlung
ausgewählter Problemstellungen der Sozial- und Wirtschaftswissenschafte heranzuziehen,
d. Hervorbringung von wissenschaftlichen Publikationen auf einem international anerkannten Niveau.
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