Einstieg
(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Philosophie erfolgt durch das Rektorat und setzt neben den allgemeinen Voraussetzungen gem. § 60 und § 63 UG 2002 die Allgemeine Universitätsreife für Doktoratsstudien gem. § 64 Abs. 4 UG 2002 voraus.
Das bedeutet:
(a) den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom- bzw. Masterstudiums
oder Lehramtsstudiums; oder
(b) den Abschluss eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, das einem der unter lit. a genannten Studien gleichwertig ist; oder
(c) den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden inländischen oder
ausländischen Fachhochschul-Diplomstudienganges oder Fachhochschul-
Masterstudienganges, entsprechend § 5 Abs. 3 und 3a FHStG.
(2) Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen für die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung zum Doktoratsstudium der Philosophie mit der Auflage verbunden werden, während des Doktoratsstudiums der Philosophie spezifische zusätzliche Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Deren Umfang und Inhalt werden vom Rektorat für das Doktoratsstudium der Philosophie festgelegt.
(3) Die Zulassung gemäß Abs.1 lit.c erfolgt zwecks Erreichung der Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- bzw. Masterstudium in Verbindung mit ergänzenden curricularen Auflagen im Ausmaß von bis zu 40 ECTS-Anrechnungspunkten. Wird die volle Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- oder Magisterstudium (Masterstudium) mit dem Höchstausmaß an Auflagen von 40 ECTSAnrechnungspunkten nicht erreicht, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.
Information
Das Doktoratsstudium der Philosophie ermöglicht Studierenden mit abgeschlossenem Masterstudium (oder einem anderen gleichwertigen abgeschlossenen Studium) die Durchführung einer unabhängigen und innovativen wissenschaftlichen Arbeit in Form einer Dissertation. Dabei sollen die Studierenden durch die selbstständige Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse an die geisteswissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau herangeführt werden.
Qualifikationsprofil
Studierende des Doktoratsstudiums der Philosophie erwerben durch ihr Studium und insbesondere durch die Abfassung einer Dissertation eine hohe Qualifikation auf den Forschungsgebieten der Geisteswissenschaften. Durch die Erfassung von aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen erhalten die Doktorandinnen und Doktoranden die Fähigkeit, eigenständig wissenschaftlich zu arbeiten und so zum Fortschritt der fachwissenschaftlichen Erkenntnisse auf internationalem Niveau beizutragen. Durch regelmäßige Präsentation der Forschungsergebnisse werden wichtige Qualifikationen für die wissenschaftliche, didaktische und allgemeinverständliche Kommunikation des Fachwissens erworben, die auch für Arbeitsfelder außerhalb der Forschung wichtig sind.
Bedarf und Relevanz des Studiums für die Wissenschaft und den Arbeitsmarkt:
Die Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der Philosophie sind als Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforscher für die universitäre und außeruniversitäre Forschung qualifiziert und damit in der Lage, unter Reflexion der Wechselbeziehungen zu Gesellschaft und Wirtschaft zur Entwicklung der Wissensgesellschaft beizutragen. Die Fähigkeit zur Kommunikation von Fachwissen und die Erfahrung im Projektmanagement stellen entscheidende Qualifikationen für Tätigkeit innerhalb und außerhalb der Forschung dar.
Mögliche Alternativen zu diesem Doktoratsstudium in Steiermark
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