Einstieg
(1)
Die Zulassung zum Studium erfolgt durch das Rektorat und setzt
neben den allgemeinen Be-stimmungen gemäß § 60 und § 63 UG 2002 die
Allgemeine Universitätsreife für Doktoratsstudien (§ 64 Abs. 4 UG 2002)
voraus:
a)
Den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden
(naturwissenschaftlichen) Diplom- oder Magisterstudiums bzw.
Masterstudiums an der KFUG, oder
b)
den Abschluss eines
Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen
post-sekundären Bildungseinrichtung, das einem der unter lit. a)
genannten Studien gleichwertig ist, oder
c)
den Abschluss
eines fachlich in Frage kommenden (naturwissenschaftlichen)
Fachhochschul-Diplomstudienganges oder
Fachhochschul-Magisterstudienganges.
(2)
Wenn die
Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen
auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, kann die Zulassung zum
Doktoratsstudium mit der Auflage verbunden werden, während des
Doktoratsstudiums spezifische zusätzliche Lehrveranstaltungen zu
absolvieren. Ihr Umfang und ihre Inhalte werden vom Rektorat in
Konsultation mit der fachlich zuständigen Doktoratsschule festgelegt.
(3)
Die
Zulassung gemäß Abs. 1 lit. c erfolgt zwecks Erreichung der
Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- oder Magisterstudium
(Masterstudium) in Verbindung mit ergänzenden curricularen Auflagen im
Ausmaß von bis zu 2 Semestern bzw. 44 Semesterstunden. Wird die volle
Gleichwertigkeit mit einem universitären Diplom- oder Magisterstudium
(Masterstudium) mit dem Höchstausmaß an Auflagen von 44 Semesterstunden
nicht erreicht, ist eine Zulassung zum Doktoratsstudium nicht möglich.
(4)
Bei
Zulassung gemäß Abs. 1 lit. a oder b besteht das Doktoratsstudium aus
einem Studienabschnitt in der Dauer von 3 Jahren. Bei Zulassung gemäß
Abs. 1 lit. c verlängert sich das Dokto-ratsstudium demgegenüber um bis
zu 2 Semester.
Information
(1)
Ziel des Doktoratsstudiums der Naturwissenschaften ist, über die
akademische Berufsvorbildung hinaus die Befähigung zu unabhängiger
wissenschaftlicher Arbeit zu vermitteln und durch selb-ständige
Erreichung neuer Erkenntnisse an die Spitze der aktuellen Forschung in
einem der fachlichen Kompetenzgebiete der Naturwissenschaftlichen
Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz (KFUG) heranzuführen. Das
Doktoratsstudium dient somit der Heranbildung des wissenschaftlichen
Nachwuchses im Bereich der Naturwissenschaften.
(2)
Doktoranden/innen
erwerben die Qualifikation wissenschaftlichen Arbeitens auf einem
Forschungsgebiet der Naturwissenschaften durch eine umfassende wie auch
vertiefte Ausbildung. Sie werden befähigt, aktuelle
naturwissenschaftliche Fragestellungen in Forschungsprojekte umzusetzen
und durch selbständige Forschung zum Fortschritt der Erkenntnis in
ihrem Fach auf internationalem Niveau beizutragen. Sie erwerben weiters
die Voraussetzungen zu kritischer Analyse sowie Evaluation und Synthese
komplexer Ideen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Absol-venten/innen sind
als Nachwuchskräfte für die wissenschaftliche Forschung in
universitären und außeruniversitären Bereichen qualifiziert und somit
in der Lage, innerhalb akademischer und professioneller Kontexte zur
Entwicklung der Wissensgesellschaft beizutragen.
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