Einstieg
Reifezeugnis oder Studienberechtigungsprüfung
Information
Das Lehramtsstudium ist ein Diplomstudium (§ 54 Abs. 2 UG 2002), in dem zwei Unterrichtsfächer gewählt werden müssen.
Ziel des Lehramtsstudiums an der Naturwissenschaftlichen Fakultät und
der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der
Karl-Franzens-Universität Graz ist die Berufsvorbildung zur
Lehrerin/zum Lehrer an mittleren und höheren Schulen. Als
grundsätzliche Aufgabenstellung von Lehramtsstudien wird auf Anlage 1 Z
3.1 UniStG verwiesen. Ferner bereitet das Studium auf ein
weiterführendes Doktoratsstudium vor.
Studieninhalt
(a) Erwerb der für die Ausübung des Lehrberufes an mittleren und
höheren Schulen notwendigen Qualifikationen zur Erfüllung der in den
Lehrplänen festgelegten Bildungsaufgaben.
(b) Erwerb fachspezifischer Zugänge auf wissenschaftlicher Grundlage
zur Wahrnehmung und Behandlung gesellschaftlicher Fragestellungen und
Probleme.
(c) Bereitschaft zur Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber
Gesellschaft und Natur im Sinne von Toleranz, Demokratie und
Solidarität unter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
(d) Bereitschaft zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die
Befähigung zum reflektierten Umgang mit geschlechterbezogenen
Fragestellungen.
(e) Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Bildungswesen.
(f) Befähigung zum eigenständigen Wissenserwerb und zur Weiterbildung im Sinne
lebenslangen Lernens.
(g) Befähigung zur effizienten Nutzung der Informationstechnologien in Kommunikation und
Informationsbeschaffung im weltweiten Angebot.
(h) Befähigung zu Teamarbeit und Selbstmanagement.
Qualifikationsprofil
Die Absolventinnen/Absolventen der gegenständlichen Lehramtsstudien
sind als Lehrerinnen/Lehrer der von ihnen gewählten Unterrichtsfächer
an mittleren und höheren Schulen qualifiziert. Sie sind imstande, ihre
Aufgaben gemäß Schulunterrichtsgesetz (Erziehen, Unterrichten,
Beurteilen, Beraten von Schülerinnen/Schülern und Eltern sowie
Mitwirkung bei der Schulentwicklung) zu erfüllen. Die
Handlungskompetenz der Lehrerin/des Lehrers als Bereitschaft und
Fähigkeit zur Wahrnehmung und Gestaltung schulpädagogischer Situationen
wird von einer berufsethischen Verpflichtung geleitet und beruht auf
umfassendem Theorie- und Erfahrungswissen sowie einem verfügbaren
Reflexionsund Handlungsrepertoire. Diese Qualifikationen können durch
das Studium nur grundgelegt werden und müssen im Unterrichtspraktikum
weiterentwickelt, sowie durch selbstständige berufsbegleitende
Fortbildung verbessert werden. Die umfassende wissenschaftliche
Berufsvorbildung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen des
Lehramtsstudiums auch für eine Reihe anderer Berufsfelder,
beispielsweise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung
sowie in anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen
(Erwachsenenbildung).
Im Einzelnen verfügen die Absolventinnen/Absolventen der gegenständlichen Lehramtsstudien über folgende Qualifikationen.
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
Umfangreiche
Kenntnisse über Bedeutung, Systematik, Wissensstand und Methoden der
für die Unterrichtsfächer relevanten Wissenschaften; Fähigkeit zur
selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit darin; vertieftes Wissen in
den lehrplanrelevanten Teilgebieten der wissenschaftlichen Disziplinen;
Bereitschaft und Fähigkeit, den Fortschritt der betreffenden
Wissenschaften durch eigenständigen Kompetenzerwerb nachzuvollziehen.
(b) Fachdidaktische Kompetenz:
Wissen
über Stellung und Bedeutung des jeweiligen Unterrichtsfaches im
Fächerkanon der Schule; umfassende Kenntnis der relevanten Lehrpläne
und Fähigkeit zu deren Interpretation und Umsetzung im Unterricht;
Fähigkeit zur Planung und Gestaltung von Lehr- und Lern-Prozessen
sowohl im Fach- als auch im fächerübergreifenden Unterricht inklusive
Durchführung der jeweils adäquaten Formen der Leistungsbeurteilung.
(c) Persönlichkeitsbezogene und soziale Kompetenz:
Fähigkeit
zu selbständigem Urteilen, Entscheiden und Handeln, sowie zur
sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit Informationen und
Situationen im Schulalltag; Kompetenz zu klarem sprachlichen Ausdruck,
zur Arbeit im Team und zur kreativen, umsichtigen Lösung von Problemen
und Konflikten; Bereitschaft zur von wechselseitiger Wertschätzung und
Verständnis getragenen Kooperation mit Eltern und Schülerinnen/Schülern
im Rahmen der Schulpartnerschaft.
(d) Erziehungswissenschaftliche Kompetenz:
Kompetenz
zur Gestaltung von Unterrichtsprozessen in der Form, dass die
Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern als
Bürgerinnen und Bürger einer demokratisch verfassten Gesellschaft
positiv beeinflusst wird; umfassende Fähigkeiten zur
situationsangepassten Anwendung einer breiten Palette an
Unterrichtsmethoden; Bereitschaft und Fähigkeit zur Beachtung
individueller und kollektiver Lernvoraussetzungen in der
Unterrichtsplanung und -gestaltung, beruhend auf Wissen über
Erkenntnisse der Entwicklungs-, Sozial- und Lernpsychologie und
Fähigkeit zur Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen der
Kindheit, Jugend und Adoleszenz im Unterricht; Bereitschaft und
Fähigkeit zur Mitarbeit in den Gremien der Schulpartnerschaft und zur
Mitwirkung an der Schulentwicklung.
Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Steiermark
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