Einstieg
Vor der Zulassung zum Studium des Unterrichtsfachs Biologie und Umweltkunde ist gemäß § 2 Abs. 1 lit. d UBVO 1998 eine Zusatz- bzw. Ergänzungsprüfung aus Biologie abzulegen, sofern die Reifeprüfung an einer höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen abgelegt wurde.
Information
Das Lehramtsstudium ist ein Diplomstudium (§ 54 Abs. 2 UG 2002), in dem zwei Unterrichtsfächer gewählt werden müssen.
Ziel des Lehramtsstudiums an der Naturwissenschaftlichen Fakultät und der Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz ist die Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer an mittleren und höheren Schulen. Als grundsätzliche Aufgabenstellung von Lehramtsstudien wird auf Anlage 1 Z 3.1 UniStG verwiesen. Ferner bereitet das Studium auf ein weiterführendes Doktoratsstudium vor.
Studieninhalt
(a) Erwerb der für die Ausübung des Lehrberufes an mittleren und höheren Schulen notwendigen Qualifikationen zur Erfüllung der in den Lehrplänen festgelegten Bildungsaufgaben.
(b) Erwerb fachspezifischer Zugänge auf wissenschaftlicher Grundlage zur Wahrnehmung und Behandlung gesellschaftlicher Fragestellungen und Probleme.
(c) Bereitschaft zur Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Natur im Sinne von Toleranz, Demokratie und Solidarität unter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
(d) Bereitschaft zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie die Befähigung zum reflektierten Umgang mit geschlechterbezogenen Fragestellungen.
(e) Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Bildungswesen.
(f) Befähigung zum eigenständigen Wissenserwerb und zur Weiterbildung im Sinne
lebenslangen Lernens.
(g) Befähigung zur effizienten Nutzung der Informationstechnologien in Kommunikation und
Informationsbeschaffung im weltweiten Angebot.
(h) Befähigung zu Teamarbeit und Selbstmanagement.
Qualifikationsprofil
Die Absolventinnen/Absolventen der gegenständlichen Lehramtsstudien sind als Lehrerinnen/Lehrer der von ihnen gewählten Unterrichtsfächer an mittleren und höheren Schulen qualifiziert. Sie sind imstande, ihre Aufgaben gemäß Schulunterrichtsgesetz (Erziehen, Unterrichten, Beurteilen, Beraten von Schülerinnen/Schülern und Eltern sowie Mitwirkung bei der Schulentwicklung) zu erfüllen. Die Handlungskompetenz der Lehrerin/des Lehrers als Bereitschaft und Fähigkeit zur Wahrnehmung und Gestaltung schulpädagogischer Situationen wird von einer berufsethischen Verpflichtung geleitet und beruht auf umfassendem Theorie- und Erfahrungswissen sowie einem verfügbaren Reflexionsund Handlungsrepertoire. Diese Qualifikationen können durch das Studium nur grundgelegt werden und müssen im Unterrichtspraktikum weiterentwickelt, sowie durch selbstständige berufsbegleitende Fortbildung verbessert werden. Die umfassende wissenschaftliche Berufsvorbildung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums auch für eine Reihe anderer Berufsfelder, beispielsweise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung sowie in anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen (Erwachsenenbildung).
Im Einzelnen verfügen die Absolventinnen/Absolventen der gegenständlichen Lehramtsstudien über folgende Qualifikationen.
(a) Fachwissenschaftliche Kompetenz:
Umfangreiche Kenntnisse über Bedeutung, Systematik, Wissensstand und Methoden der für die Unterrichtsfächer relevanten Wissenschaften; Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit darin; vertieftes Wissen in den lehrplanrelevanten Teilgebieten der wissenschaftlichen Disziplinen; Bereitschaft und Fähigkeit, den Fortschritt der betreffenden Wissenschaften durch eigenständigen Kompetenzerwerb nachzuvollziehen.
(b) Fachdidaktische Kompetenz:
Wissen über Stellung und Bedeutung des jeweiligen Unterrichtsfaches im Fächerkanon der Schule; umfassende Kenntnis der relevanten Lehrpläne und Fähigkeit zu deren Interpretation und Umsetzung im Unterricht; Fähigkeit zur Planung und Gestaltung von Lehr- und Lern-Prozessen sowohl im Fach- als auch im fächerübergreifenden Unterricht inklusive Durchführung der jeweils adäquaten Formen der Leistungsbeurteilung.
(c) Persönlichkeitsbezogene und soziale Kompetenz:
Fähigkeit zu selbständigem Urteilen, Entscheiden und Handeln, sowie zur sachlichen und kritischen Auseinandersetzung mit Informationen und Situationen im Schulalltag; Kompetenz zu klarem sprachlichen Ausdruck, zur Arbeit im Team und zur kreativen, umsichtigen Lösung von Problemen und Konflikten; Bereitschaft zur von wechselseitiger Wertschätzung und Verständnis getragenen Kooperation mit Eltern und Schülerinnen/Schülern im Rahmen der Schulpartnerschaft.
(d) Erziehungswissenschaftliche Kompetenz:
Kompetenz zur Gestaltung von Unterrichtsprozessen in der Form, dass die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen und Schülern als Bürgerinnen und Bürger einer demokratisch verfassten Gesellschaft positiv beeinflusst wird; umfassende Fähigkeiten zur situationsangepassten Anwendung einer breiten Palette an Unterrichtsmethoden; Bereitschaft und Fähigkeit zur Beachtung individueller und kollektiver Lernvoraussetzungen in der Unterrichtsplanung und -gestaltung, beruhend auf Wissen über Erkenntnisse der Entwicklungs-, Sozial- und Lernpsychologie und Fähigkeit zur Berücksichtigung von spezifischen Anforderungen der Kindheit, Jugend und Adoleszenz im Unterricht; Bereitschaft und Fähigkeit zur Mitarbeit in den Gremien der Schulpartnerschaft und zur Mitwirkung an der Schulentwicklung.
Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Steiermark
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