Anzahl ordentlicher Studierender im WS 10/11
| Weiblich | Männlich | Verhältnis Weibl./Männl. | Gesamt |
| Erstzugelassene | 20 | 14 | 58.82% / 41.18% | 34 |
| Begonnene Studien | 55 | 40 | 57.89% / 42.11% | 95 |
| Ordentliche Studierende | 361 | 206 | 63.67% / 36.33% | 567 |
| Quelle: UNI:DATA BMWF |
Einstieg
Zulassungserfordernisse:
- Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache
- Abschluss des Bachelorstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik oder
eines fachlich gleichwertigen
(künstlerisch-pädagogisch-wissenschaftlichen) Studiums an einer
anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung
- Erfolgreiches Ablegen der Zulassungsprüfung
(1) Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der Begabung für das Studium. Die Kandidaten 2 haben ferner Vorkenntnisse aus allgemeiner Musiklehre, sowie instrumentale Vorkenntnisse nachzuweisen. Von fremdsprachigen Zulassungswerbern ist überdies die Beherrschung der deutschen Sprache zu verlangen; diese wird vor der Zulassungsprüfung durch einen schriftlichen sowie mündlichen Test überprüft, der die ausreichende praktische Beherrschung der deutschen Sprache feststellt.
(2) Die Zulassungsprüfung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Schriftliche Prüfung aus allgemeiner Musiklehre einschließlich eines Gehörtests; diese kann bei Bedarf durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.
- Nachweis von Grundkenntnissen aus Klavier. Dieser Nachweis entfällt bei Zulassungswerbern, die als zentrales künstlerisches Fach Klavier, Orgel, Cembalo oder Tasteninstrumente der Popularmusik gewählt haben. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für das Antreten zu den im folgenden genannten Teilprüfungen.
- Vortrag mehrerer Werke mindestens mittleren Schwierigkeitsgrades verschiedener Stilrichtungen. Auf Antrag der Zulassungswerberin/des Zulassungswerbers an die Studiendirektorin/den Studiendirektor kann die Zulassungsprüfung für Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Diplomprüfung der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik nach dem KHStG 1983 absolviert haben, erlassen werden.
Information
Über die Vermittlung von instrumental- und
gesangstechnischen Fertigkeiten und Fähigkeiten hinaus sind musikalische
und ästhetische Bildung ebenso das Ziel des Unterrichts wie eine
allgemeine Bereicherung der Persönlichkeit in kognitiver, affektiver und
sozialer Hinsicht. Dem entsprechend umfasst der Unterricht
Lehrveranstaltungen in künstlerischen, pädagogischen und
wissenschaftlichen Studienfeldern.
Studieninhalt
Bachelorstudium: Ausbildung von Instrumental(Gesangs)lehrern an Lehranstalten und im freien Beruf.
Masterstudium: Heranbildung von hoch qualifizierten
Instrumental(Gesangs)pädagogen; Ausbildungsziel ist insbesondere die
Weiterentwicklung der technischen und interpretatorischen Fähigkeiten im
gewählten Instrument (Gesang) sowie die Fähigkeit zur selbständigen
künstlerisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-pädagogischen Arbeit.
Aufbau
(1) Die Studiendauer für das Bachelorstudium beträgt acht Semester; die ersten beiden Semester bilden die Eingangsphase. Sämtliche Lehrveranstaltungen der Eingangsphase müssen bis zum Ende des 4. Semesters absolviert werden, andernfalls die Fortsetzung des Studiums nur ohne zentralem künstlerischen Fach möglich ist (Studienkennzahl).
(2) Im Bachelorstudium sind insgesamt 139,5 („Klassik“) bzw. 145 („Popularmusik“) Semesterstunden zu absolvieren, davon (je) 33 in der Eingangsphase, (je) 12 als Schwerpunkt (UniStG, Anlage 1 Z. 2a.11.8) sowie 14 („Klassik“) bzw. 14,5 („Popularmusik“) als freie Wahlfächer.
Berufsfeld
Pädagogische Tätigkeiten als
Instrumental(Gesangs)lehrer im freien Beruf, an Musikschulen und
ähnlichen Bildungseinrichtungen, an Allgemeinbildenden Höheren Schulen
mit Instrumentalmusik als Pflicht- und Freigegenstand, ferner an
Universitäten, Hochschulen und anderen postsekundären Lehranstalten.
Musik- und sozialpädagogische Jugendarbeit.
Mögliche Alternativen zu diesem Bachelorstudium in Wien
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