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Musikerziehung

Lehramtsstudium (Vollzeit) | Kunstuniversität Graz

Einstieg

(1) Die Zulassung zum Lehramtsstudium an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz setzt die erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei welcher der Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist.

(2) Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen musiktheoretischen Test, einem Gehörtest, der Überprüfung der instrumentalen und vokalen Kenntnisse sowie der künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten. (Siehe dazu auch § 6 Wahl der Instrumente.)

(3) Die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Musikerziehung gliedert sich in:

1. Schriftlicher Teil:

a. Gehörtest:
1. Viertaktiges rhythmisches Diktat (im Schwierigkeitsgrad bis zu Sechzehntelnoten)
2. Achttaktiges melodisches Diktat im diatonischen Bereich (wird mehrmals, auch in kleineren Abschnitten vorgespielt)
3. Intervallhören: am Klavier werden Intervalle im Umfang einer Oktav vorgespielt; diese müssen mit Hilfe der Feinbestimmung richtig bezeichnet werden
4. Erkennen von Akkorden: am Klavier werden Dreiklänge in enger Lage gespielt, die vorgegebenen Lösungen richtig zugeordnet werden müssen.

Lösungsmöglichkeiten:
Dur- und Molldreiklänge als Grund-, Sext- und Quartsextakkord, verminderter und übermäßiger Dreiklang

b. Theorietest: Schriftliche Aufgaben aus folgenden Themenbereichen:
1. Notenwerte
2. Tonhöhen in Violin- und Bassschlüssel
3. Dur- und Moll-Tonleiter (harmonisch, melodisch)
4. Diatonische und chromatische Halbtonschritte
5. Intervalle
6. Dreiklänge und Dreiklangsumkehrungen
7. Transponieren einer Melodie

2. Künstlerisch-praktischer Teil:

a. Klavierpraktischer Teil 1.
Adhoc-Spiel einer Bassstimme zu einer vorgespielten Musik im Bereich von Tonika, Subdominate und Dominante
2. Nachspielen zweitaktiger Melodien im Oktavraum
3. Gestaltungsübungen am Klavier anhand eines vom Gehör bekannten Musikstücks

b. Vokaler Teil 1.
Auswendiger Vortrag von zwei einfachen Liedern nach eigener Wahl; die Begleitung erfolgt durch eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor; überprüft werden Beschaffenheit und Bildungsfähigkeit der Stimme sowie gesanglicher Ausdruck
2. Blattsingen von Tonfolgen ohne Text

c. Instrumentaler Teil Unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Wahl der Instrumente (§ 4) wählen die Kandidatinnen/Kandidaten im Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 Abs. 1 genannten Vorschläge ein Programm aus.

d. Kreativ-kommunikativer Teil Überprüft werden musikalische und sprachliche Flexibilität (z.B. Verbinden eines Textes mit einer vorgegebenen Melodie, einfache musikalische Gestaltungsaufgaben).

(4) Die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung umfasst die Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Musikerziehung (Abs. 3). Für den instrumentalen Teil der Zulassungsprüfung wählen die Kandidatinnen/Kandidaten unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die Wahl der Instrumente (§ 4) im Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 Abs. 2 genannten Vorschläge ein Programm aus.

(5) Studienwerberinnen und Studienwerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen vor dem Zulassungsverfahren den Nachweis ihrer Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) oder einen gleichwertigen Nachweis erbringen. Dieser Nachweis kann entfallen, wenn im Reifeprüfungszeugnis Deutsch als Prüfungsgegenstand ausgewiesen ist.

Information

Gegenstand des Lehramtsstudiums an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist die wissenschaftlich-künstlerische Berufsvorbildung in fachlicher, fachdidaktischer und pädagogischer Hinsicht sowie die schulpraktische Ausbildung in zwei Unterrichtsfächern für das Lehramt an mittleren und höheren Schulen. Ferner bereitet das Studium auf ein weiterführendes Doktoratsstudium vor.

Qualifikationsprofil

Die Absolventinnen/Absolventen des gegenständlichen Lehramtsstudiums sind als Lehrerinnen/Lehrer der von ihnen gewählten Unterrichtsfächer an mittleren und höheren Schulen qualifiziert. Sie sind imstande, ihre Aufgaben gemäß Schulunterrichtsgesetz (Erziehen, Unterrichten, Beurteilen, Beraten von Schülerinnen/Schülern und Eltern sowie Mitwirkung bei der Schulentwicklung) zu erfüllen. Die Handlungskompetenz der Lehrerin/des Lehrers als Bereitschaft und Fähigkeit zur Wahrnehmung und Gestaltung schulpädagogischer Situationen wird von einer berufsethischen Verpflichtung geleitet und beruht auf umfassendem Theorie- und Erfahrungswissen sowie einem verfügbaren Reflexions- und Handlungsrepertoire. Diese Qualifikationen können durch das Studium nur grundgelegt werden und müssen im Unterrichtspraktikum weiterentwickelt, sowie durch selbstständige berufsbegleitende Fortbildung verbessert werden. Die umfassende wissenschaftlich-künstlerische Berufsvorbildung qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums auch für eine Reihe anderer Berufsfelder, beispielsweise im Bereich der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung sowie in anderen außerschulischen Bildungseinrichtungen (Erwachsenenbildung).

Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Steiermark

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