Einstieg
(1) Die Zulassung zum Lehramtsstudium an
der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz setzt die
erfolgreiche Ablegung einer Zulassungsprüfung voraus, bei welcher der
Nachweis künstlerischer Eignung zu erbringen ist.
(2)
Die Zulassungsprüfung besteht aus einem schriftlichen
musiktheoretischen Test, einem Gehörtest, der Überprüfung der
instrumentalen und vokalen Kenntnisse sowie der
künstlerisch-gestalterischen Fähigkeiten. (Siehe dazu auch § 6 Wahl der
Instrumente.)
(3) Die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Musikerziehung gliedert sich in:
1. Schriftlicher Teil:
a. Gehörtest:
1. Viertaktiges rhythmisches Diktat (im Schwierigkeitsgrad bis zu Sechzehntelnoten)
2. Achttaktiges melodisches Diktat im diatonischen Bereich (wird mehrmals, auch in kleineren Abschnitten vorgespielt)
3.
Intervallhören: am Klavier werden Intervalle im Umfang einer Oktav
vorgespielt; diese müssen mit Hilfe der Feinbestimmung richtig
bezeichnet werden
4. Erkennen von Akkorden: am Klavier werden
Dreiklänge in enger Lage gespielt, die vorgegebenen Lösungen richtig
zugeordnet werden müssen.
Lösungsmöglichkeiten:
Dur- und Molldreiklänge als Grund-, Sext- und Quartsextakkord, verminderter und übermäßiger Dreiklang
b. Theorietest: Schriftliche Aufgaben aus folgenden Themenbereichen:
1. Notenwerte
2. Tonhöhen in Violin- und Bassschlüssel
3. Dur- und Moll-Tonleiter (harmonisch, melodisch)
4. Diatonische und chromatische Halbtonschritte
5. Intervalle
6. Dreiklänge und Dreiklangsumkehrungen
7. Transponieren einer Melodie
2. Künstlerisch-praktischer Teil:
a. Klavierpraktischer Teil 1.
Adhoc-Spiel einer Bassstimme zu einer vorgespielten Musik im Bereich von Tonika, Subdominate und Dominante
2. Nachspielen zweitaktiger Melodien im Oktavraum
3. Gestaltungsübungen am Klavier anhand eines vom Gehör bekannten Musikstücks
b. Vokaler Teil 1.
Auswendiger
Vortrag von zwei einfachen Liedern nach eigener Wahl; die Begleitung
erfolgt durch eine Korrepetitorin/einen Korrepetitor; überprüft werden
Beschaffenheit und Bildungsfähigkeit der Stimme sowie gesanglicher
Ausdruck
2. Blattsingen von Tonfolgen ohne Text
c.
Instrumentaler Teil Unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die
Wahl der Instrumente (§ 4) wählen die Kandidatinnen/Kandidaten im
Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 Abs. 1 genannten Vorschläge ein
Programm aus.
d.
Kreativ-kommunikativer Teil Überprüft werden musikalische und
sprachliche Flexibilität (z.B. Verbinden eines Textes mit einer
vorgegebenen Melodie, einfache musikalische Gestaltungsaufgaben).
(4)
Die Zulassungsprüfung im Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung
umfasst die Zulassungsprüfung für das Unterrichtsfach Musikerziehung
(Abs. 3). Für den instrumentalen Teil der Zulassungsprüfung wählen die
Kandidatinnen/Kandidaten unter Berücksichtigung der Bestimmungen für die
Wahl der Instrumente (§ 4) im Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 Abs. 2
genannten Vorschläge ein Programm aus.
(5)
Studienwerberinnen und Studienwerber, deren Muttersprache nicht Deutsch
ist, müssen vor dem Zulassungsverfahren den Nachweis ihrer
Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des österreichischen Sprachdiploms
(ÖSD) oder einen gleichwertigen Nachweis erbringen. Dieser Nachweis kann
entfallen, wenn im Reifeprüfungszeugnis Deutsch als Prüfungsgegenstand
ausgewiesen ist.
Information
Gegenstand des Lehramtsstudiums an der Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz ist die wissenschaftlich-künstlerische
Berufsvorbildung in fachlicher, fachdidaktischer und pädagogischer
Hinsicht sowie die schulpraktische Ausbildung in zwei
Unterrichtsfächern für das Lehramt an mittleren und höheren Schulen.
Ferner bereitet das Studium auf ein weiterführendes Doktoratsstudium
vor.
Qualifikationsprofil
Die Absolventinnen/Absolventen des gegenständlichen Lehramtsstudiums
sind als Lehrerinnen/Lehrer der von ihnen gewählten Unterrichtsfächer
an mittleren und höheren Schulen qualifiziert. Sie sind imstande, ihre
Aufgaben gemäß Schulunterrichtsgesetz (Erziehen, Unterrichten,
Beurteilen, Beraten von Schülerinnen/Schülern und Eltern sowie
Mitwirkung bei der Schulentwicklung) zu erfüllen. Die
Handlungskompetenz der Lehrerin/des Lehrers als Bereitschaft und
Fähigkeit zur Wahrnehmung und Gestaltung schulpädagogischer Situationen
wird von einer berufsethischen Verpflichtung geleitet und beruht auf
umfassendem Theorie- und Erfahrungswissen sowie einem verfügbaren
Reflexions- und Handlungsrepertoire. Diese Qualifikationen können durch
das Studium nur grundgelegt werden und müssen im Unterrichtspraktikum
weiterentwickelt, sowie durch selbstständige berufsbegleitende
Fortbildung verbessert werden. Die umfassende
wissenschaftlich-künstlerische Berufsvorbildung qualifiziert die
Absolventinnen und Absolventen des Lehramtsstudiums auch für eine Reihe
anderer Berufsfelder, beispielsweise im Bereich der allgemeinen und
beruflichen Weiterbildung sowie in anderen außerschulischen
Bildungseinrichtungen (Erwachsenenbildung).
Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Steiermark
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