Einstieg
Zulassungsvoraussetzungen für die Masterstudien A. Absolvent/-innen eines Bachelorstudiums „Komposition und Musiktheorie“ an der KUG Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ abgeschlossen haben, sind für das jeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudium abgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich.
Die Zulassung zu den Masterstudien Komposition-Musiktheater und Komposition-Computermusik hat generell nur nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen zu erfolgen.
B. Externe Zulassungswerber/-innen Für Zulassungswerber/-innen, die kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Komposition und Musiktheorie“ an der KUG abgeschlossen haben, gilt:
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Komposition“ oder „Musiktheorie“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe Punkt C.).
C. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG) Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat.
Beim Kolloquium sind von den Zulassungswerber/-innen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Masterstudien „Komposition“ und „Komposition-Musiktheater“: eigenständige Kompositionen
• Masterstudium „Musiktheorie“: eigenständige musiktheoretische Arbeiten
• Masterstudium „Komposition-Computermusik“: eigenständige Kompositionen mit elektroakustischen Mitteln und/oder Klang- oder Installationskunst und/oder eigenständige wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Computermusik
Im Rahmen des Kolloquiums wird verlangt:
Vorlage und Präsentation von Kompositionen bzw. musiktheoretischen Arbeiten und darauf basierendes Prüfungsgespräch sowie die Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische bzw. künstlerisch-wissenschaftliche Potenzial zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.
Im Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ zu absolvieren hat.
Information
Das Studium der Studienrichtung
„Komposition und Musiktheorie“ an der Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz ist in Form eines Bachelor- und Masterstudiums
aufgebaut. Es umfasst die Schwerpunkte Komposition, Musiktheorie,
Computermusik (bzw. elektronische Musik) und Musiktheater. Das Studium
soll die Absolvent/-innen befähigen, selbstständig, innovativ und
kreativ auf ihrem Gebiet tätig zu sein. Auf Grund der Vielschichtigkeit
dieser primär künstlerischen Arbeit steht daher der gesamtheitliche
Ansatz im Vordergrund. Die fächerübergreifende, ganzheitliche Sichtweise
hat zur Folge, dass im Lauf des Studiums besonderer Wert auf die
Einpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten in die junge Persönlichkeit
der Künstlerin/des Künstlers gelegt wird.
Im Hinblick auf relevante
Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und
Lektorinnensowie Kopisten- und Kopistinnentätigkeit, Unterrichten
musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u. a.) sollen
musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische
Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären
Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium
„Komposition und Musiktheorie“ hat die Verbindung von Forschung und
Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im
kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen
und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der
Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben
auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer
abzuzielen.
Masterstudium Komposition:
Die Absolvent/-innen verfügen über umfassende kompositorische Kompetenzen in allen Bereichen der zeitgenössischen Musik (Sololiteratur, kammermusikalische Formationen, vokale Solo- und Ensemblemusik, Chormusik, orchestrale Besetzungen, musikdramatische Werke) sowie in Hinblick auf deren stilistische und ästhetische Vielfalt.
Berufsfeld
Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und
Kopistentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u.a.) sollen
musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden
wie auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten Bereiche
vermittelt werden. Das Studium "Komposition und Musiktheorie" hat die Verbindung von
Forschung und Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im
kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen der
Studierenden
orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie
die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss
innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.
Masterstudium Komposition:
Die AbsolventInnen verfügen über umfassende kompositorische Kompetenzen in allen
Bereichen der zeitgenössischen Musik (Sololiteratur, kammermusikalische Formationen,
vokale Solo- und Ensemblemusik, Chormusik, orchestrale Besetzungen, musikdramatische
Werke) sowie in Hinblick auf deren stilistische und ästhetische Vielfalt.
Mögliche Alternativen zu diesem Masterstudium in Steiermark
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