Einstieg
Zulassungsvoraussetzungen für die
Masterstudien A. Absolvent/-innen eines Bachelorstudiums „Komposition
und Musiktheorie“ an der KUG Studierende, die an der KUG das
Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ abgeschlossen haben, sind
für das jeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den
fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudium abgeschlossen haben. Ist
dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung
der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich.
Die Zulassung zu den Masterstudien
Komposition-Musiktheater und Komposition-Computermusik hat generell nur
nach positiver Überprüfung der Erfüllung der qualitativen
Zulassungsbedingungen zu erfolgen.
B.
Externe Zulassungswerber/-innen Für Zulassungswerber/-innen, die kein
Bachelorstudium der Studienrichtung „Komposition und Musiktheorie“ an
der KUG abgeschlossen haben, gilt:
Die
Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums
für „Komposition“ oder „Musiktheorie“ oder eines anderen gleichwertigen
Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen
postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die
Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der
Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe
Punkt C.).
C. Überprüfung der
Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG) Die
Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt
im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat.
Beim Kolloquium sind von den Zulassungswerber/-innen folgende Unterlagen vorzulegen:
• Masterstudien „Komposition“ und „Komposition-Musiktheater“: eigenständige Kompositionen
• Masterstudium „Musiktheorie“: eigenständige musiktheoretische Arbeiten
• Masterstudium „Komposition-Computermusik“: eigenständige Kompositionen
mit elektroakustischen Mitteln und/oder Klang- oder Installationskunst
und/oder eigenständige wissenschaftliche Arbeiten im Bereich
Computermusik
Im Rahmen des Kolloquiums wird verlangt:
Vorlage
und Präsentation von Kompositionen bzw. musiktheoretischen Arbeiten und
darauf basierendes Prüfungsgespräch sowie die Demonstration
musikalisch-praktischer Fähigkeiten.
Die
Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich
inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der
Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im
Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische bzw.
künstlerisch-wissenschaftliche Potenzial zur Bewältigung des
angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.
Im
Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem
Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus
dem Bachelorstudium „Komposition und Musiktheorie“ zu absolvieren hat.
Information
Das Studium der Studienrichtung
„Komposition und Musiktheorie“ an der Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz ist in Form eines Bachelor- und Masterstudiums
aufgebaut. Es umfasst die Schwerpunkte Komposition, Musiktheorie,
Computermusik (bzw. elektronische Musik) und Musiktheater. Das Studium
soll die Absolvent/-innen befähigen, selbstständig, innovativ und
kreativ auf ihrem Gebiet tätig zu sein. Auf Grund der Vielschichtigkeit
dieser primär künstlerischen Arbeit steht daher der gesamtheitliche
Ansatz im Vordergrund. Die fächerübergreifende, ganzheitliche Sichtweise
hat zur Folge, dass im Lauf des Studiums besonderer Wert auf die
Einpassung von Kenntnissen und Fertigkeiten in die junge Persönlichkeit
der Künstlerin/des Künstlers gelegt wird.
Im Hinblick auf relevante
Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und
Lektorinnensowie Kopisten- und Kopistinnentätigkeit, Unterrichten
musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u. a.) sollen
musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische
Grundlagen und Methoden wie auch die weit gefächerten interdisziplinären
Aspekte der oben genannten Bereiche vermittelt werden. Das Studium
„Komposition und Musiktheorie“ hat die Verbindung von Forschung und
Lehre zu berücksichtigen. Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im
kompositorischen Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen
und Interessen der Studierenden orientieren. Umfang und Lehrinhalt der
Pflicht- und Wahlfächer sowie die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben
auf einen Studienabschluss innerhalb der festgelegten Studiendauer
abzuzielen.
Masterstudium Komposition-Computermusik:
Neben den bereits unter „Komposition“ angegebenen Qualifikationen verfügen die Absolvent/-innen über Erfahrungen in den vielfältigsten Einsatzmöglichkeiten des Computers für das zeitgenössische Musikschaffen sowie den hierfür notwendigen technischen, ästhetischen und künstlerischen Voraussetzungen.
Berufsfeld
Im Hinblick auf relevante Tätigkeitsfelder (Komposition, angewandte Musik, Lektoren- und
Kopistentätigkeit, Unterrichten musiktheoretischer Fächer, Kulturmanagement u.a.) sollen
musiktheoretisch-wissenschaftliche und künstlerisch-praktische Grundlagen und Methoden
wie
auch die weit gefächerten interdisziplinären Aspekte der oben genannten
Bereiche vermittelt werden. Das Studium "Komposition und Musiktheorie"
hat die Verbindung von Forschung und Lehre zu berücksichtigen.
Gleichzeitig soll sich die Ausbildung im kompositorischen
Einzelunterricht an den individuellen Prädispositionen und Interessen
der
Studierenden
orientieren. Umfang und Lehrinhalt der Pflicht- und Wahlfächer sowie
die Prüfungs- und Zulassungsordnung haben auf einen Studienabschluss
innerhalb der festgelegten Studiendauer abzuzielen.
Mögliche Alternativen zu diesem Masterstudium in Steiermark
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