Einstieg
Grundlage des Masterstudiums ist das vorangehende Bachelorstudium oder ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium an einer vergleichbaren nationalen oder internationalen universitären Bildungseinrichtung. Die im Qualifikationsprofil des Bachelorstudiums erwähnten Kompetenzen beziehen sich daher auch auf das Masterstudium.
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Jazz (Instrument/Gesang) ist der erfolgreiche Abschluss eines Bachelorstudiums Jazz (Instrument/Gesang) an der KUG oder
eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären
Bildungseinrichtung, bei dem das gleiche zentrale künstlerische Fach absolviert wurde.
Weiters ist ein Eignungsvorspiel positiv zu absolvieren. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben in den Masterstudien den Nachweis der Kenntnis der deutschen Sprache vor Meldung der Fortsetzung des Studiums für das zweite Semester zu erbringen. (Niveaustufe B1 laut Österreichischem Sprachdiplom Deutsch).
Wenn das Bachelorstudium Jazz an der KUG absolviert wurde, gilt der Nachweis der Stufe
B1 des österreichischen Sprachdiploms als erbracht.
Information
Während im Bachelorstudium berufspraktische und anwendungsbezogene instrumentale Kompetenzen im Vordergrund stehen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudium aus durch instrumentaltechnische (vokale) Fertigkeiten auf höchstem international vergleichbarem Niveau. Ergänzend verfügen sie darüber hinaus über jazzkompositorische wie arrangementtechnische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, auch durch eigene Kompositionen eine ureigene musikalische Sprache zu entwickeln. Sie besitzen eine erhöhte Kompetenz in der kritischen Reflexion künstlerischer Arbeiten sowie eine umfassende musikalische Allgemeinbildung.
Beim künstlerischen Abschlusskonzert werden im Masterstudium vergleichbare internationale Standards bezüglich Programmgestaltung und dessen Ausführung als Maßstab angelegt. Durch selbständiges Schaffen einer Masterarbeit werden diese Kompetenzen entsprechend dokumentiert.
Qualifikationsprofil
Grundlage des Masterstudiums ist das vorangehende Bachelorstudium oder ein positiv abgeschlossenes Bachelorstudium an einer vergleichbaren nationalen oder internationalen universitären Bildungseinrichtung. Die im Qualifikationsprofil des Bachelorstudiums erwähnten Kompetenzen beziehen sich daher auch auf das Masterstudium. Während im Bachelorstudium berufspraktische und anwendungsbezogene instrumentale Kompetenzen im Vordergrund stehen, zeichnen sich die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudium aus durch
instrumentaltechnische (vokale) Fertigkeiten auf höchstem international vergleichbarem Niveau. Ergänzend verfügen sie darüber hinaus über jazzkompositorische wie arrangementtechnische Fähigkeiten, die sie in die Lage versetzen, auch durch eigene Kompositionen eine ureigene musikalische Sprache zu entwickeln. Sie besitzen eine erhöhte Kompetenz in der kritischen Reflexion künstlerischer Arbeiten sowie eine umfassende musikalische Allgemeinbildung. Beim künstlerischen Abschlusskonzert werden im Masterstudium vergleichbare internationale Standards bezüglich Programmgestaltung und dessen Ausführung als Maßstab angelegt. Durch selbständiges Schaffen einer Masterarbeit werden diese Kompetenzen entsprechend dokumentiert.
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