Einstieg
Die Zulassungsprüfung für das Bachelorstudium gliedert sich in:
1. Schriftlicher Teil:
a. Gehörtest:
- Bestimmen von Taktart, Taktanzahl, Phrasenwiederholungen, Volltakt/Auftakt,
Tongeschlecht
- Rhythmisches Diktat
- Melodisches Diktat
- Erkennen von Akkorden: Dreiklänge in Dur, Moll, vermindert oder übermäßig
- Verifikationsaufgaben im rhythmischen und melodischen Bereich
b. Theorietest:
- Schriftliche Aufgaben folgenden Inhalts:
1. Intervallbezeichnungen (Violin-, Bassschlüssel)
2. Benennen von Skalen und Bilden von Tonleitern
3. Dreiklänge und Septakkorde inkl. Umkehrungen
4. Tonarten in Verbindung mit leitereigenen Dreiklängen
5. Kadenz: Funktions- und/oder Stufenbezeichnung
6. Rhythmus: Synkope, Ligatur, Triole, Ergänzungsaufgaben
c. Stimm- und Rhythmustest:
- Realisieren von Tonfolgen
- Blattsingen (viertaktige tonale Melodie)
- Realisieren eines vorgegebenen Rhythmus´
2. Künstlerischer Teil:
a. Die Überprüfung der instrumentalen (vokalen) Kenntnisse für das zentrale künstlerische Fach erfolgt vor einem Zulassungsprüfungssenat. Die Kandidatinnen/Kandidaten wählen im Schwierigkeitsgrad der in Anlage 1 genannten Vorschläge ein Programm aus.
b. Studienwerberinnen/Studienwerber, deren zentrales künstlerisches Fach nicht Klavier, Orgel, Cembalo oder Akkordeon ist, haben darüber hinaus Grundkenntnisse am Klavier (2 Stücke unterschiedlicher Epochen im Schwierigkeitsgrad von z. B. J.S. Bach: Notenbüchlein für Anna Magdalena Bach, Sonatinen von M. Clementi, L.v. Beethoven oder R. Schumann: Album für die Jugend sowie Kadenzen in verschiedenen Tonarten)
nachzuweisen.
Information
(1) Ziel des Bachelor- und
Masterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für
Musik und darstellende Kunst Graz ist die hochqualifizierte
künstlerische, künstlerisch-pädagogische und
künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer
für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten
Institutionen, wie z. B. Musikschulen und Konservatorien sowie im freien
Beruf. Das Masterstudium schließt mit der Verleihung des Titels „Master
of Arts“ (MA) ab.
(2) Mit der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik werden die nachstehenden übergreifenden Bildungsziele verfolgt:
a.
Erwerb genereller Schlüsselqualifikationen für die Ausübung des
Lehrberufs an Musikschulen, Konservatorien und anderen öffentlichen und
privaten einschlägigen Einrichtungen.
b. Befähigung zur Erfüllung der in den Lehrplänen der Musikschulen und Konservatorien festgelegten Bildungsaufgaben.
c. Hinführung zum eigenständigen Wissenserwerb und zur eigenständigen künstlerischen Weiterbildung.-
d.
Hinführung zur Nutzung der Angebote der Fortbildung und zur effizienten
Nutzung der Informationstechnologien (z.B. Kommunikation,
Informationsbeschaffung und Musikproduktion).
e. Anleitung zur Förderung von Teamarbeit und Selbstmanagement.
f. Vermittlung fachspezifischer Zugänge zur Wahrnehmung und Behandlung gesellschaftlicher Probleme.
Aufbau
(1) K: Das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik dauert 8 Semester und umfasst 121 Semesterstunden. Das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik dauert 4 Semester und umfasst 46 Semesterstunden.
Qualifikationsprofil
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums sind befähigt,
den künstlerischen, wissenschaftlichen und pädagogischen
Herausforderungen ihrer Tätigkeit als Lehrpersonen für den
Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten
Institutionen, wie z. B. Musikschulen, Konservatorien und anderen
Bildungseinrichtungen gerecht zu werden.
Das
Qualifikationsprofil einer Instrumental(Gesangs-)lehrerin/eines
Instrumental (Gesangs-)lehrers umfasst im Wesentlichen 3 Kompetenzen:
1. Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz,
2. fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz,
3. soziale, personale und organisatorische Kompetenz.
Ad 1. Künstlerische und künstlerisch-wissenschaftliche Kompetenz:
Die
Absolventinnen und Absolventen verfügen über die auf Basis aktueller
künstlerischer und didaktischer Erkenntnisse vermittelten, notwendigen
produktiven und reproduktiven Fähigkeiten und Fertigkeiten am
Instrument (Gesang), um hochqualifiziert selbstständig künstlerisch zu
arbeiten. Darüber hinaus sind sie in der Lage, ihre künstlerische
Arbeit kritisch zu reflektieren, für die eine fundierte
wissenschaftliche Erarbeitung im Lauf des Studiums die Grundlage
geboten hat.
Ad 2. Fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz:
Die
fachdidaktische und allgemeinpädagogische Kompetenz umfasst die
Fähigkeit zum Erkennen und Vermitteln der komplexen, multidisziplinären
Grundlagen des eigenen Fachs im Spannungsfeld gesellschaftlicher
Erwartung und Akzeptanz. Auf aktuellen erziehungswissenschaftlichen
Erkenntnissen basierend können die Absolventinnen und Absolventen mit
der Situation des Unterrichts in praktischer Konfrontation fundiert und
kreativ umgehen. Im Konkreten sind sie in der Lage, künstlerische
Begabungen zu erkennen, richtig einzuschätzen und gezielt zu fördern,
sowie auf Basis verschiedener instrumental(gesangs-)pädagogischer
Konzepte das didaktische und methodische Repertoire im Einzel- und
Gruppenunterricht zu begründen und zu erweitern, Lern- und
Übestrategien zu entwickeln sowie körperliche und motivationale
Dispositionen zu fördern.
Ad 3. Soziale, personale und organisatorische Kompetenz:
Die
Absolventinnen und Absolventen verfügen über die von der Gesellschaft
erwarteten Schlüsselqualifikationen wie z. B. Team-, Kommunikations-
und Kooperationsfähigkeit, Flexibilität, Initiative, Organisations- und
Managementkompetenz, und zwar einerseits in der eigenen Vorbildwirkung
der Lehrerin/des Lehrers, wie auch andererseits in deren Entwicklung
und Förderung bei der heranwachsenden Generation. In diese Kompetenzen
ist darüber hinaus die Fähigkeit des Umgangs und der Nutzung aktueller
Informationstechnik integriert, und zwar in künstlerischer,
wissenschaftlicher und organisatorischer Hinsicht.
Zusatz Bachelorstudium IGP-Jazz:
Die
Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums IGP-Jazz verfügen
zudem über eine eigenständige musikalisch-improvisatorische Sprache in
strukturgebundenem Rahmen, jazzimmanenter Musizierpraxis sowie in
wichtigen Spielformen artverwandter Popularmusiken und sind befähigt,
diese Fertigkeiten pädagogisch sinnvoll zu vermitteln.
Zusatz Bachelorstudium IGP-Volksmusik:
Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums IGP-Volksmusik sind in 3
Instrumenten, Tanz, Gesang und Ensembleleitung in dem Maße qualifiziert, dass sie
künstlerisch
und pädagogisch am regionalen kulturellen und musikalischen Geschehen
aktiv teilhaben sowie in der Ausbildung an Musikschulen, Konservatorien
und vergleichbaren Institutionen didaktisch kreativ und konstruktiv
wirken können. Sie verfügen über die Fähigkeit, stiladäquat zu
improvisieren und haben umfangreiche Kenntnisse in traditioneller und
neuer alpenländischer sowie Volksmusik aus dem europäischen Raum, die
sie auch pädagogisch nutzbringend einsetzen können.
Mögliche Alternativen zu diesem Bachelorstudium in Steiermark
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