Einstieg
Die Zulassungsprüfung für das Bachelorstudium gliedert sich in:
1. Teil:
Prüfung des Gehörs und der Kenntnisse der Musiktheorie (unter besonderer Berücksichtigung jazzspezifischer Anforderungen): Geprüft werden Vierklänge, Melodiediktate und bis zu vierstimmige Sätze.
2. Teil:
Praktische Prüfung mit Rhythmusgruppe: Vorzubereiten sind 4 Stücke aus dem Jazzrepertoire in verschiedenen Tempi: 1 Stück mit Stufenharmonik, 1 modales Stück, 1 Blues und 1 Stück freier Wahl. Eine Rhythmusgruppe wird zur Verfügung gestellt; für diese ist entsprechendes Notenmaterial mitzubringen.
Praktische Prüfung Solo: Vorzubereiten ist ein durchgeschriebenes Stück (Etüde oder Transkription).
Prüfung der Fähigkeiten im Blattlesen: Von der Prüfungskommission werden einfache jazzspezifische Beispiele vorgelegt.
Prüfung der Kenntnisse in Klavier (entfällt für Pianistinnen und Pianisten):
Vorzubereiten sind:
1. Einfache Jazz-Kadenzen in Dur und Moll (II-V-I)
2. Begleitung von 3 einfachen Jazz-Standards
Prüfung der Fähigkeiten, einfache musikalische Phrasen mit dem Instrument und der Stimme nachzuvollziehen.
Information
Ziel des Bachelor- und Masterstudiums Instrumental(Gesangs)pädagogik an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz ist die hochqualifizierte künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung zur Lehrerin/zum Lehrer für Instrumental- und Gesangsunterricht an öffentlichen und privaten Institutionen, wie z. B. Musikschulen und Konservatorien sowie im freien Beruf.
Aufbau
Das Bachelorstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik dauert 8 Semester und umfasst 132
Semesterstunden. Das Masterstudium Instrumental(Gesangs)pädagogik dauert 4 Semester und umfasst 50 Semesterstunden.
Berufsfeld
Mit der Studienrichtung Instrumental(Gesangs)pädagogik werden die nachstehenden übergreifenden Bildungsziele verfolgt:
a. Erwerb genereller Schlüsselqualifikationen für die Ausübung des Lehrberufs an Musikschulen,
Konservatorien und anderen öffentlichen und privaten einschlägigen Einrichtungen.
b. Befähigung zur Erfüllung der in den Lehrplänen der Musikschulen und Konservatorien
festgelegten Bildungsaufgaben.
c. Hinführung zum eigenständigen Wissenserwerb und zur eigenständigen künstlerischen
Weiterbildung.-
d. Hinführung zur Nutzung der Angebote der Fortbildung und zur effizienten Nutzung der
Informationstechnologien (z.B. Kommunikation, Informationsbeschaffung und Musikproduktion).
e. Anleitung zur Förderung von Teamarbeit und Selbstmanagement.
f. Vermittlung fachspezifischer Zugänge zur Wahrnehmung und Behandlung gesellschaftlicher Probleme.
Mögliche Alternativen zu diesem Bachelorstudium in Steiermark
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