Anzahl ordentlicher Studierender im WS 10/11
Einstieg
A. Absolvent/-innen des Bachelorstudiums „Dirigieren“ an der KUG
Studierende, die an der KUG das Bachelorstudium „Dirigieren“ abgeschlossen haben, sind für dasjeweilige Masterstudium zuzulassen, sofern sie den fachverwandten Schwerpunkt im Bachelorstudiumabgeschlossen haben. Ist dies nicht der Fall, ist eine Zulassung nur nach positiver Überprüfung derErfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen möglich (§ 64 Abs. 5 UG / siehe Punkt
C.).
abgeschlossenes Bachelorstudium Dirigieren:
- Schwerpunkt Orchesterdirigieren --> Masterstudium Orchesterdirigieren
- Schwerpunkt Chordirigieren --> Masterstudium Chordirigieren
- Schwerpunkt Korrepetition --> Masterstudium Korrepetition
B. Externe Zulassungswerber/-innen
Für Zulassungswerber/-innen, die kein Bachelorstudium der Studienrichtung „Dirigieren“ an der KUG abgeschlossen haben, gilt:
Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums für „Dirigieren“ oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zu den Masterstudien ist die positive Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG /siehe Punkt C.).
C. Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen (§ 64 Abs. 5 UG)
Die Überprüfung der Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen erfolgt im Rahmen eines Kolloquiums vor einem Prüfungssenat. Im Rahmen des Kolloquiums wird überprüft:
• das Vorliegen dirigentischer Begabung durch Vordirigieren des auferlegten Pflichtprogramms und Lösung der vom Prüfungssenat gestellten dirigentischen Aufgaben
• Demonstration musikalisch-praktischer Fähigkeiten
• Zusätzlich für das Masterstudium „Dirigieren-Korrepetition“: Vorspielen verschiedener
Klavierauszüge des auferlegten Pflichtprogramms.
Das jeweilige Pflichtprogramm wird der Antragstellerin/dem Antragsteller nach der Anmeldung zum Masterstudium mitgeteilt.
Die Erfüllung der qualitativen Zulassungsbedingungen orientiert sich inhaltlich an der Bachelorprüfung und stellt eine Überprüfung der Anforderungen derselben dar. Die externen Bewerber/-innen haben im Rahmen dieser Überprüfung das künstlerische Potenzial zur Bewältigung des angestrebten Masterstudiums nachzuweisen.
Im Rahmen des Kolloquiums wird gegebenenfalls festgelegt, in welchem Umfang die Studienbewerberin/der Studienbewerber Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium „Dirigieren“ zu absolvieren hat.
Information
Musik verschiedenster Epochen und Kulturen bestimmt die gegenwärtige Musikszene. Diesesbreitgefächerte Repertoire und der sich ständig erhöhende Leistungsanspruch kennzeichnen dasAnforderungsprofil für die zukünftige Dirigentin/den zukünftigen Dirigenten. Die ökonomischenBedingungen des heutigen Musikbetriebes verlangen handwerkliche Fertigkeit, Effizienz derProbenarbeit, Kommunikationsbereitschaft sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Das gesellschaftliche wiekünstlerische Umfeld erfordert verstärkte Reflexion des eigenen Standpunktes, welcher Integrität wiemediale Wirkung in Übereinstimmung zu bringen hat.
Qualifikationsprofil
Musik verschiedenster Epochen und Kulturen bestimmt die gegenwärtige
Musikszene. Dieses breitgefächerte Repertoire und der sich ständig
erhöhende Leistungsanspruch kennzeichnen das Anforderungsprofil für die
zukünftige Dirigentin/den zukünftigen Dirigenten. Die ökonomischen
Bedingungen des heutigen Musikbetriebes verlangen handwerkliche
Fertigkeit, Effizienz der Probenarbeit, Kommunikationsbereitschaft
sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit. Das gesellschaftliche wie
künstlerische Umfeld erfordert verstärkte Reflexion des eigenen
Standpunktes, welcher Integrität wie mediale Wirkung in Übereinstimmung
zu bringen hat.
Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen
Das Tätigkeitsfeld von universitären Absolventinnen/Absolventen der Studienrichtung
"Dirigieren"
umfasst das gesamte Gebiet der Musikleitung im vokalen bzw.
instrumentalen Bereich. Ihre Ausbildung befähigt sie zu selbständiger
Analyse und Interpretation von Musik auf der Basis der Musiktheorie.
Absolventinnen/Absolventen sind den instrumentalen bzw. vokalen
Erfordernissen der Praxis gewachsen, umfassende Kenntnisse der
Stilkunde sowie der Aufführungspraxis Alter und Neuer Musik geben ihnen
die erforderliche Sicherheit zu einer eigenständigen Positionierung auf
der Grundlage gewachsener Musiziertraditionen unter Berücksichtigung
aktueller Forschungsergebnisse. Sie verfügen über Führungs- und
Managementqualitäten, die einen universalen Einsatz in allen
fachspezifischen Berufsgattungen ermöglichen.
Orchesterdirigieren:
Die AbsolventInnen verfügen über umfassende Fähigkeiten in allen Bereichen der
Orchesterleitung (Einstudierung, konzertanter Bereich, Leitung von Opern und
Operetten), Probenarbeit auch mit Chören (im Bereich Symphonik, Oratorium, Oper),
haben organisatorische Kompetenzen und können sich kritisch mit philologischen
Problemstellungen (Lesarten, Quellenevaluation, etc.) auseinandersetzen.
Chordirigieren:
Die AbsolventInnen verfügen über umfassende Fähigkeiten in allen Bereichen der
Chorleitung
(A-cappella-Literatur, Symphonik, Oratorium, Oper, vokale Kammermusik,
Experimentelles) auf verschiedenen, qualitativen Niveaus (Laienchöre,
semiprofessionelle Chöre, Berufschöre), Probenarbeit und Leitung von
Aufführungen, haben organisatorische Kompetenzen und können sich
kritisch mit philologischen Problemstellungen (Lesarten,
Quellenevaluation, etc.) auseinandersetzen.
Korrepetition:
Die AbsolventInnen verfügen über umfassende Fähigkeiten in allen Bereichen der
Gesangskorrepetition (Probenarbeit, Vorsingen, Einschätzung von
Stimmmöglichkeiten)
in den Gattungen Oper, Operette, Musical bzw. Oratorium, haben
grundlegende Dirigierkenntnisse, organisatorische Kompetenzen und
können sich kritisch mit philologischen Problemstellungen (Lesarten,
Quellenevaluation, etc.) auseinandersetzen.
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