Bildnerische Erziehung

Lehramtsstudium

Letztes Update: 24.05.2019
Bereich:
Umfang 9 Semester / 270 ECTS
Abschluss: Mag.art.
Studientyp:
Präsenzstudium
Anwesenheit:
Vollzeit
Kosten: prinzipiell keine Studiengebühr (außer ÖH-Beitrag)
Website: http://www.ufg.ac.at/?id=...

Über das Studium:

Im Spannungsfeld von wissenschaftlichen Theorien zu Kunst, Kultur und Pädagogik, dem eigenen gestalterischen Schaffen und praktischer pädagogischer Tätigkeit mit Kindern  und Jugendlichen bietet das Unterrichtsfach Bildnerische Erziehung eine  Auseinandersetzung mit der Rolle des Visuellen, des Sinnlichen, der Kunst und Kultur in Gegenwart und Geschichte. Die Reflexion und Analyse von Wahrnehmungsprozessen, Vermittlung von inhaltlichen Botschaften und kulturwissenschaftlichen Grundgegebenheiten stellen zentrale Themen dar, die aus unterschiedlichen Positionen didaktisch aufgearbeitet werden.

Ziel dieses Studiums ist es, sowohl fundierte interdisziplinäre universitäre Bildung, als auch fachspezifische Ausbildung zu erlangen. Emanzipation, differenzierte Förderung und Training von Sach-, Sozial- und Selbstkompetenz der Lernenden stellen zentrale Prinzipien dar.

Das Lehrangebot soll die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen, sowohl den Lehrberuf an mittleren und höheren sowie an berufsbildenden Schulen auszuüben, als auch auf der Basis individueller Schwerpunktsetzungen in außerschulischen Berufsfeldern wie z.B. in der Kulturvermittlung, im Kulturmanagement und oder bei der Entwicklung sozio-kultureller Projektarbeit tätig zu werden.

Fächer:

Diesen Fächern begegnest du u.a. im Studienplan:

3D Gestaltung, Bildnerische Mittel, Didaktik, Entwicklung im Jugendalter 1 2 Kommunikation und Interaktion, Erziehungsarbeit in der Schule, Film-Video, Fotografie, Grafik, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Lernen, Malerei, Medientheorie, Objektstudium, Ordnungsfaktoren, Person-Schule-Gesellschaft, Pixelgrafik, Pädagogische Psychologie, Schrift, Vektorgrafik, Wahrnehmung, Zeichen und Symbole

Qualifikationsprofil:

Gestalterisch-künstlerische Qualifikationen

  • Die Fähigkeit, sich (künstlerisch) artikulieren und gestalterische Probleme selbständig lösen zu können
  • Differenzierte Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit als Voraussetzung zu qualifizierter Reflexion und Diskussion eigener und anderer Werke
  • Verstehen von künstlerischer und gestalterischer Arbeit als Prozess ästhetischer Forschung
  • Die Fähigkeit zur Präsentation und Dokumentation von eigenen Ideen, Konzepten, Projekten und Werken
  • Analysefähigkeit von Bildungsinhalten die aus der eigenen künstlerisch-praktischen Arbeit resultieren
  • Fähigkeit und Bereitschaft, international zu agieren und zu kooperieren
  • Beherrschung analoger und digitaler Techniken, Fachwissen um Materialien, Medien und Techniken und ihren differenzierten Einsatz als Gestaltungsmittel

Theoretisch-wissenschaftliche Qualifikationen

  • Breites Allgemeinwissen und Analysefähigkeit bezüglich der Entwicklung der Kunst, der visuellen Kultur und der ästhetischen Theorien der Vergangenheit und Gegenwart
  • Überblickswissen über kultur- und sozialgeschichtliche, sowie medientheoretische Entwicklungen
  • Problembewusstsein für die soziale Dimension und Funktion von Kultur und den fundamentalen Zusammenhang von Kunst, Kulturtheorien und Gesellschaft
  • Verstehen und kritische Einschätzung der Möglichkeiten und Grenzen kunst- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen und Methoden
  • Methodische Kompetenzen zur Auseinandersetzung mit und Vermittlung von fachspezifischen Inhalten
  •  Kompetenzen im Bereich Kommunikation und Bildkommunikation; Kenntnis verschiedener Zeichen- und Wahrnehmungstheorien
  • Fähigkeit zu selbständiger Recherche, Aufarbeitung und adäquater Präsentation fachspezifischer wissenschaftlicher, gegebenenfalls inter- und transdisziplinärer Arbeiten und Problemstellungen
  • Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie zu klarem Argumentieren

Pädagogisch-didaktische Qualifikationen

  • Aus dem Fach Didaktik und Pädagogik entwickelte Fach-, Methoden- und Analysekompetenzen, um in Lernsituationen als Lehrende angemessen handeln, schulische Handlungssituationen planen, verstehen, realisieren und reflektieren zu können
  • Fähigkeiten zur kritischen Auseinandersetzung mit der Ideengeschichte und den Methoden der Bildnerischen Erziehung; die Gewinnung neuer inhaltlicher und methodischer Perspektiven, wobei besonders die technischen und medialen Entwicklungen sowie deren Wechselwirkungen mit Kunst und Gesellschaft berücksichtigt werden; Fähigkeit zur didaktischen Analyse von Bildungsinhalten
  • Eigenkompetenz der Studierenden; Kompetenzen zu Reflexion, Evaluation und Weiterentwicklung; Bereitschaft, im kreativen Kommunikationsprozess der Bildnerischen Erziehung die Individualität der Lernenden wahrzunehmen und deren Ausdrucksfähigkeit zu unterstützen
  • Ein vertieftes analytisches Verständnis für die Dynamik von Individual- und Gruppenprozessen sowie für die Zusammenhänge von Schule, Kunst und Gesellschaft; Relevante Ziele aus Bereichen der visuellen Kultur erarbeiten, künstlerisch-gestalterische und visuell-rezipierende Lernprozesse und deren Reflexion initiieren, steuern, begleiten und evaluieren können
  • Bereitschaft, Jugendkultur und Geschlechterdifferenz als wichtigen Bestandteil der Bildnerischen Erziehung zu berücksichtigen
  • Fähigkeit zu fachübergreifender und interdisziplinärer Kooperation; Bereitschaft und Fähigkeit zu fachlicher und fachübergreifender Teamarbeit mit KollegInnen zwecks Koordination und Weiterentwicklung von Unterricht und Schule
  • Fähigkeit zu Toleranz gegenüber Äußerungen anderer Kulturen, Vermittlung von friedensfördernden Werthaltungen
  • Kompetenzen im Umgang mit SchülerInnen: Fähigkeit, auf Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten einzugehen, und zur Konfliktbearbeitung; Schaffung eines den Unterricht fördernden Klimas und Förderung der Integration in der Klassengemeinschaft
  • Kenntnis der für die Weiterbildung von LehrerInnen relevanten Angebote (wie z.B. Fachliteratur, neue Medien, Fortbildungskurse und -lehrgänge, Supervision).
  • Bereitschaft und Fähigkeit, sich über pädagogische, fachliche und fachdidaktische Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten
  • Fähigkeit, die Entwicklungen klassischer und aktueller Strömungen in Kunst und Kultur an Hand von Reproduktionen und Originalen wahrnehmen, analysieren und vermitteln zu können

Einstiegsvoraussetzungen:

Neben den allgemein geltenden Zulassungsbedingungen (§§ 60-65 UG 2002) finden zweimal jährlich (nach Ende des Sommersemesters und vor Beginn des Wintersemesters) Zulassungsprüfungen statt. Sie dienen der Feststellung der fachspezifischen künstlerisch-gestalterischen Eignung für das Studium der Bildnerischen Erziehung, des Textilen Gestalten, der Werkerziehung und der Mediengestaltung.

Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung: - Fähigkeit, Themen in einem gestalterischen Prozess zu entwickeln - Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung und konkreten Wiedergabe sowie freien zweidimensionalen Umsetzung - Fähigkeit zur räumlichen Vorstellung und gestalterischen Umsetzung - Fähigkeit, Materialqualitäten gestalterisch adäquat einzusetzen - Kommunikative Kompetenz

Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):

  1. Vorlage von Arbeitsproben
  2. Klausurarbeit

zu 1) Arbeitsproben müssen eigene Arbeiten auf künstlerischem und/oder gestalterischem Gebiet in zwei und/oder drei dimensionaler Art umfassen (z. B. Naturstudien, Farbstudien, Zeichnungen, Malereien, Signets, Fotos, Filme, Plastiken, Raumgestaltungen, Graphiken, Plakate, Entwürfe, Ideenskizzen, Malereien, Keramiken, Textilarbeiten, Materialarbeiten, Objektentwürfe, Arbeiten aus dem digitalen Bereich, etc.).

zu 2) Um die Urheberschaft der vorgelegten Arbeitsproben zu bekräftigen, hat der Aufnahmewerber eine Klausurarbeit in einer der zitierten Techniken bzw. Arten auszuführen, nach Aufforderung sind auch schriftliche Darstellungen beizulegen.

Zur Präsentation der Mappe sowie der erstellten Arbeiten wird ein persönliches Gespräch der Bewerberin/ des Bewerbers mit dem Prüfungssenat geführt.

Die Beurteilung nimmt der Prüfungssenat vor und ist mir ihrer Verlautbarung durch den Senat rechtswirksam. Die Zulassungsprüfung ist nur dann bestanden, wenn beide Teile positiv beurteilt wurden.

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