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Privatuniversität

Eine Privatuniversität ist – wie der Name bereits vermuten lässt – eine private Hochschule, die einer „öffentliche“ Universität faktisch gleichgestellt ist. Damit nun nicht jeder, der etwas lehren möchte, eine Privatuniversität ins Leben rufen kann, bedarf es der Akkreditierung des Österreichische Akkreditierungsrates (ÖAR) geschaffen.

Der Österreichische Akkreditierungsrat akkreditiert Privatuniversitäten auf Basis des Universitäts-Akkreditierungsgesetzes (UniAkkG). Die Akkreditierung unterliegt verständlicher Weise strenger Voraussetzungen. 

Erhält eine "private Bildungseinrichtung" eine Akkreditierung, darf Sie sich für die Dauer dieser Akkreditierung als „Privatuniversität“ bezeichnen und akademische Grade verhängen. 

Eigentümer einer Privatuniversität kann prinzipiell fast jeder/alles sein. Per Gesetz ausgeschlossen ist nur die Finanzierung durch die Republik Österreich.

Vorsicht: in Deutschland ist die Bezeichnung „Universität“ meistens nur den öffentlichen, also staatlichen Hochschulen vorbehalten, weswegen „Privatuniversitäten“ in Deutschland i.d.R. als Privathochschule bezeichnet werden.

In Österreich gibt es aktuell folgende 13 Privatuniversitäten


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