Der Ph. D.
(„Philosophiae Doctor“) sollte – geht es nach den VerfechterInnen des Bolognaprozesses
- weitgehend die Doktorgrade ersetzen. Und zwar nicht nur – wie zu vermuten
wäre – im sozialwissenschaftlichen Bereich! Denn im englischsprachigen Raum
wird – mit einigen Ausnahmen, wie etwa dem Medical Doctor (MD – der macht bei
uns ja zusammen mit der Zahnmedizin auch eine Ausnahme) – weitgehend die
Bezeichnung Ph. D. – jeweils versehen mit dem entsprechenden Promotionsfach als
Doktortitel geführt: Es gibt also einen Ph. D. in Computer Science etc. Österreich ist da wieder einmal anders: Es
obliegt den Universitäten, den „traditionellen“ Dr. beizubehalten (v. a. etwa
beim prestigeträchtigen Dr. techn.), oder eben den neuen Titel zu verleihen.
Grundsätzlich ist der Ph. D. – wie
auch der Dr. – heutzutage ein auf dem
Master oder Magister (auch FH) aufbauendes Studium. Ein weiteres,
wesentliches Merkmal des Ph. D. ist die Dauer
von mindestens drei Jahren. Dabei muss das Dissertationsthema i. d. R.
innerhalb des ersten Studienjahres anerkannt werden. Auch eine „fakultätsoffene Präsentation“ eines Exposés und eine Art Leistungsvereinbarung werden oft zu
Anfang des Doktorats verlangt. Natürlich ist eine Dissertation zu verfassen, die im Rahmen eines Rigorosums/ einer Defensio (also einer kommissionellen, mündlichen
Prüfung) auf ihren Gehalt und vor allem auch auf ihre Wissenschaftlichkeit
geprüft wird. Mit der Wissenschaftlichkeit wird es deshalb so eng genommen
(jedenfalls ist die Bewertung eindeutig strenger als bei einer Diplom- oder
Masterarbeit), da der Doktorgrad i. d. R. den Zugang zum Beruf der/des
Wissenschaftlers/in („Selbstständiges wissenschaftliches Arbeiten“) und zu
Ansehen in der scientific community bedeutet.
Der Ph. D. soll daher auch besonders die Forschungstätigkeit betonen, die zu seinem Erwerb führte.
Allerdings wurden die Curricula (Studienpläne), die für die Erlangung eines
Doktorgrades notwendig sind, nach dessen Einführung teilweise ausgeweitet. Nicht
eindeutig geregelt ist die Zahl an
ECTS-Punkten, die für die Erfüllung des Curriculums zu Erbringen ist. An
der Sozialwissenschaft der Universität Wien werden z. B. insgesamt 30 ECTS
verlangt, davon mindestens 20 aus Lehrveranstaltungen und von diesen wiederum
mindestens 15 aus LVs mit prüfungsimmanentem Charakter (d. h. Seminare).
Der Grund für die weite begriffliche Fassung des Philosophiedoktors liegt
übrigens in der Geschichtsdeutung, dass alle Wissenschaft der Philosophie des
antiken Griechenlands entsprungen sei.