Studium.at
TOP-Gewinnspiel
Dazu passend:

Lehramt für Volksschulen


Einstieg

Regelung der Eignungsfeststellung an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich
Beschluss der Studienkommission 30. Juni 2008 2.2.1 Absolvierung des Orientierungsworkshops Musikalisch-rhythmische Eignung/Bildungsfähigkeit

- Gesang: Nachweis grundlegender stimmlicher Voraussetzungen
- Rhythmen nachklatschen
- Intervalle nachsingen
- Instrument: Praktische Fertigkeiten auf einem Instrument sind erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

Körperlich-motorische Eignung

- Standardisierter Hindernisparcour
Die sportmotorische Eignungsüberprüfung für StudienanfängerInnen an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich erfolgt in Form eines Hindernisparcours. Es geht darum, innerhalb einer bestimmten Mindestzeit, alle Hindernisse im Turnsaal in einer vorgegebenen Reihenfolge korrekt zu überwinden bzw. zu bewältigen. Dies dient als Hilfestellung zur Selbsteinschätzung des aktuellen Konditionsniveaus, sowie der koordinativen Fähigkeiten. Die positive Absolvierung dieses Parcours erfordert körperliche Gesundheit (ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate) und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit sportlichen Herausforderungen. Jede/r TeilnehmerIn hat ausreichend Zeit, sich mit den einzelnen Elementen des Kurses vertraut zu machen (Warm-up bzw. Probedurchgang). Anschließend gibt es einen Wertungsdurchgang.

- Folgende Grundfähigkeiten und Fertigkeiten werden gefordert: Gleichgewicht, Schnelligkeit, Kraft, Gewandtheit und ein Mindestmaß an Ausdauer in Form von Laufen, Springen, Klettern, Werfen, Fangen und Balancieren.

- Erwartet werden weiters: gute Schwimmfähigkeiten (inklusive Tauchen und Springen), Grundkenntnisse im Eislauf Bis zum Abschluss des Studiums sind außerdem folgende Nachweise zu erbringen:

- Nachweis des österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens – mindestens Helferschein

- Nachweis über die Ausbildung aus "Erster Hilfe" gemäß den Richtlinien des 16-stündigen Grundkurses des Roten Kreuzes

Eignung in der Lebenden Fremdsprache Englisch

Wenn das Maturazeugnis keine Note in der lebenden Fremdsprache Englisch aufweist oder älter als drei Jahre ist, wird in einem Beratungsgespräch die mündliche Sprachkompetenz beurteilt. Diese sollte mindestens auf dem CEFR Level B2 (Common European Framework of References - CEFR) liegen. Sofern dieses Niveau nicht erreicht wird, werden Zielkompetenzen definiert, welche bis zum Ende der Module V_1.3 bzw. V_1.4 erreicht werden müssen. Native Speakers, welche eine Qualifikation in der Sprache Englisch mindestens auf Maturaniveau (A-Levels, Highschool Diploma, Senior Secondary Certificate of Education etc.) nachweisen können, sind vom Beratungsgespräch befreit. Deutsch für Native Speakers Englisch (NS): NS mit der Muttersprache Englisch müssen sich vor Beginn des Studiums an der PH NÖ einer Überprüfung ihrer Sprachkompetenz in Deutsch unterziehen. Ihre Mindestkompetenzen in der Unterrichtssprache Deutsch am Beginn des Studiums müssen dem CEFR Level C1 entsprechen.

Information

Ziel des Bachelorstudiums "Lehramt für Volksschulen" an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich ist einerseits die Berufsausbildung bzw. Berufsbefähigung für das "Lehramt für Volksschulen", andererseits eine wissenschaftlich fundierte Bildung und Berufsvorbildung für Tätigkeiten im Bereich anderer pädagogischer bzw. erziehungswissenschaftlicher Handlungsfelder.

Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Niederösterreich

Login | Join | Passwort?