Einstieg
Regelung der Eignungsfeststellung an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich
Beschluss
der Studienkommission 30. Juni 2008 2.2.1 Absolvierung des
Orientierungsworkshops Musikalisch-rhythmische Eignung/Bildungsfähigkeit
- Gesang: Nachweis grundlegender stimmlicher Voraussetzungen
- Rhythmen nachklatschen
- Intervalle nachsingen
-
Instrument: Praktische Fertigkeiten auf einem Instrument sind
erwünscht, jedoch nicht Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.
Körperlich-motorische Eignung
- Standardisierter Hindernisparcour
Die
sportmotorische Eignungsüberprüfung für StudienanfängerInnen an der
Pädagogischen Hochschule Niederösterreich erfolgt in Form eines
Hindernisparcours. Es geht darum, innerhalb einer bestimmten
Mindestzeit, alle Hindernisse im Turnsaal in einer vorgegebenen
Reihenfolge korrekt zu überwinden bzw. zu bewältigen. Dies dient als
Hilfestellung zur Selbsteinschätzung des aktuellen Konditionsniveaus,
sowie der koordinativen Fähigkeiten. Die positive Absolvierung dieses
Parcours erfordert körperliche Gesundheit (ärztliches Attest nicht
älter als 6 Monate) und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit
sportlichen Herausforderungen. Jede/r TeilnehmerIn hat ausreichend
Zeit, sich mit den einzelnen Elementen des Kurses vertraut zu machen
(Warm-up bzw. Probedurchgang). Anschließend gibt es einen
Wertungsdurchgang.
- Folgende Grundfähigkeiten und Fertigkeiten
werden gefordert: Gleichgewicht, Schnelligkeit, Kraft, Gewandtheit und
ein Mindestmaß an Ausdauer in Form von Laufen, Springen, Klettern,
Werfen, Fangen und Balancieren.
- Erwartet werden weiters: gute
Schwimmfähigkeiten (inklusive Tauchen und Springen), Grundkenntnisse im
Eislauf Bis zum Abschluss des Studiums sind außerdem folgende Nachweise
zu erbringen:
- Nachweis des österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens – mindestens Helferschein
- Nachweis über die Ausbildung aus "Erster Hilfe" gemäß den Richtlinien des 16-stündigen Grundkurses des Roten Kreuzes
Eignung in der Lebenden Fremdsprache Englisch
Wenn
das Maturazeugnis keine Note in der lebenden Fremdsprache Englisch
aufweist oder älter als drei Jahre ist, wird in einem Beratungsgespräch
die mündliche Sprachkompetenz beurteilt. Diese sollte mindestens auf
dem CEFR Level B2 (Common European Framework of References - CEFR)
liegen. Sofern dieses Niveau nicht erreicht wird, werden
Zielkompetenzen definiert, welche bis zum Ende der Module V_1.3 bzw.
V_1.4 erreicht werden müssen. Native Speakers, welche eine
Qualifikation in der Sprache Englisch mindestens auf Maturaniveau
(A-Levels, Highschool Diploma, Senior Secondary Certificate of
Education etc.) nachweisen können, sind vom Beratungsgespräch befreit.
Deutsch für Native Speakers Englisch (NS): NS mit der Muttersprache
Englisch müssen sich vor Beginn des Studiums an der PH NÖ einer
Überprüfung ihrer Sprachkompetenz in Deutsch unterziehen. Ihre
Mindestkompetenzen in der Unterrichtssprache Deutsch am Beginn des
Studiums müssen dem CEFR Level C1 entsprechen.
Information
Ziel des Bachelorstudiums "Lehramt für Volksschulen" an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich ist einerseits die Berufsausbildung bzw. Berufsbefähigung für das "Lehramt für Volksschulen", andererseits eine wissenschaftlich fundierte Bildung und Berufsvorbildung für Tätigkeiten im Bereich anderer pädagogischer bzw. erziehungswissenschaftlicher Handlungsfelder.
Mögliche Alternativen zu diesem Lehramtsstudium in Niederösterreich