| Studium: | Lehramt für Hauptschulen |
| Ausbildungsart: | Lehramtsstudium |
| Ausbildungsbereich: | Lehramtsstudium |
| Anbieter: | Pädagogische Hochschule Niederösterreich |
| Dauer: | 6 Semester |
| Abschluss: | Bachelor of Education (BEd) |
| Studienplan: | http://www.ph-noe.ac.at/fileadmin/stuko/... |
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Regelung der Eignungsfeststellung an der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich Beschluss der Studienkommission 30. Juni 2008
Musikerziehung
Die Eignungsprüfung für das Fach Musik erstreckt sich auf die folgenden Teilgebiete:
- Gehörbildung
- Nachweis der Beherrschung eines Instrumentes: Vortrag eines vorbereiteten Instrumentalstückes, das den gegenwärtigen Leistungsstand erkennen lässt. Wenn ein Melodieinstrument vorgespielt wird, müssen auch Grunderfahrungen mit einem Akkordinstrument nachgewiesen werden.
- Gesang: Nachweis grundlegender stimmlicher Voraussetzungen; Vortrag zweier vorbereiteter Gesangsstücke aus verschiedenen Bereichen (Volkslied, Rock, Pop, Jazz, Klassik …). Es wird keine ausgebildete Stimme erwartet.
Bewegung und Sport
- Standardisierter Hindernisparcour (siehe 1.1.2)
- Vorausgesetzt werden weiters: ausgeprägte körperliche Belastbarkeit, Beherrschung der 3 Schwimmarten in Grobform (Brust, Kraul, Rücken + Tauchen und Springen), Beherrschung einer alpinen Grundtechnik (Schi oder Snowboard), Grundkenntnisse im Eislauf. Wettkampferfahrung in einer beliebigen Sportart wird positiv eingerechnet. Bis zum Abschluss des Studiums sind außerdem folgende Nachweise zu erbringen:
- Nachweis des österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens – Retterschein
- Nachweis über die Ausbildung aus „Erster Hilfe“ gemäß den Richtlinien des 16-stündigen Grundkurses des Roten Kreuzes - Studierende der Fachrichtung Lehramt für Hauptschulen, Bewegung und Sport sind verpflichtet als Zulassungsvoraussetzung für die Lehrveranstaltung Fachdidaktik Bewegung und Sport 6, die Qualifikation „LeiterIn von Wintersportwochen“ zu erwerben. Wird diese Qualifikation im Bereich Snowboard erworben, muss im Bereich Ski alpin mindestens die Qualifikation „BegleiterIn von Wintersportwochen“ erworben werden.
Englisch
Die Sprachkompetenz wird in einem Beratungsgespräch diagnostiziert. Sofern die erforderliche Sprachkompetenz (mindestens auf dem CEFR Level B2) nicht erreicht wird, werden Zielkompetenzen definiert, welche bis zum Ende des Moduls Anglistik 1.2 erreicht werden müssen.
Deutsch für Native Speakers Englisch (NS) mit Erstfach Englisch oder Mathematik
NS mit der Muttersprache Englisch müssen sich vor Beginn des Studiums an der PH NÖ einer Überprüfung ihrer Sprachkompetenz in Deutsch unterziehen.
Ihre Mindestkompetenzen in der Unterrichtssprache Deutsch am Beginn des Studiums (Erstfach Englisch oder Mathematik) müssen dem CEFR Level B2 entsprechen.
Als Zulassungsvoraussetzung für das Modul 6.5 muss das Niveau C1 in der Unterrichtssprache Deutsch nachweislich erreicht sein.
Deutsch für Native Speakers Englisch (NS) mit Erstfach Deutsch
NS mit der Muttersprache Englisch müssen sich vor Beginn des Studiums an der PH NÖ einer Überprüfung ihrer Sprachkompetenz in Deutsch unterziehen. Ihre Mindestkompetenzen in der Unterrichtssprache Deutsch am Beginn des Studiums (Erstfach Deutsch) müssen dem CEFR Level C1 entsprechen.
Gemäß § 9 HSG 2005 ist das Bachelorstudium "Lehramt für Hauptschulen" folgenden leitenden Grundsätzen verpflichtet:
• Der Bachelor-Studiengang "Lehramt für Hauptschulen" stellt durch die Vermittlung von fundiertem, auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendem Fachwissen und von umfassenden Lehrkompetenzen sicher, dass die österreichische Lehrerinnen- und Lehrerbildung die Unterrichtsqualität an den österreichischen Schulen gewährleistet.
• Dieser Grundsatz ist verbunden mit dem Ziel, die Studierenden zu professionalisieren, damit sie den gesellschaftlichen Herausforderungen gewachsen sind und ihre unterrichtlichen und erzieherischen Pflichten und Aufgaben bestens erfüllen können.
• Der Studiengang wird auf Hochschulniveau durchgeführt und basiert auf aktuellen wissenschaftlichen Standards. Die Praxisbezogenheit des Studiengangs wird gewährleistet.
• Das Studienangebot orientiert sich an sich verändernden Professionalisierungserfordernissen und am Transfer neuer wissenschaftlich-berufsfeldbezogener Erkenntnisse in die pädagogische Arbeitswelt.
• Durch die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Forschung und Lehre sowie durch den Ausbau der nationalen und internationalen Mobilität im Bereich der pädagogischen Berufsbildung wird der Stellenwert der europäischen Dimension in der österreichischen Gesellschaft gefestigt.
• Der Bachelor-Studiengang "Lehramt für Hauptschulen" beachtet über die vorgenannten leitenden Grundsätze hinaus
1. die Vielfalt wissenschaftlicher Theorien, Methoden und Lehrmeinungen
2. die Verbindung von Forschung und Lehre
3. die Lernfreiheit
4. die Berücksichtigung der Erfordernisse der Berufszugänge
5. die Stärkung sozialer Kompetenz (einschließlich der Befähigung zur Vermittlung von sozialen, moralisch-ethischen und
religiösen Werten)
6. die Anwendbarkeit der Studien in der beruflichen pädagogischen Praxis
7. die Mitwirkung an der Schulentwicklung durch wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung und praktische Arbeiten
8. die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern
9. die soziale Chancengleichheit
10. die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von Menschen mit Behinderungen im Sinne des Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005,
11. die besondere Berücksichtigung der Erfordernisse von besonders begabten und interessierten Studierenden
12. die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Gebarung.
• Die Lehre im Bachelor-Studiengang "Lehramt für Hauptschulen" wird mit berufsfeldbezogener Forschung und
Entwicklung verbunden (forschungsgeleitete Lehre).
• Wissenschaftliche und organisatorische Kooperation im Studiengang mit anderen Bildungs- und Forschungseinrichtungen gem. § 10 HSG 2005 wird angestrebt.
Gemäß § 4 HCV 2006 gewährleistet das Bachelorstudium "Lehramt für Hauptschulen" die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und der zu vermittelnden Kernkompetenzen. In diesem Studiengang wird der studienübergreifende (studienfachbereichs- und studiengangsübergreifende) Charakter der einzelnen Studienangebote in den Bereichen der Aus-, Fort- und Weiterbildung angestrebt. Dieser Studiengang bietet die Möglichkeit, Studien bzw. Teile von Studien anzuerkennen. Gemäß § 5 HCV 2006 ist das Curriculum des Bachelorstudiums "Lehramt für Hauptschulen" modular gestaltet und weist studienfachbereichs- und studiengangsübergreifende Module auf. Alle Module sind gemäß der Anlage zur HCV 2006 aufgebaut.
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