Einstieg
1. Eignungstest
Alle Personen, die erstmals im Wintersemester jeden
Jahres an der Medizinischen Universität Wien eine Zulassung zum
Diplomstudium Humanmedizin (N202) oder Diplomstudium Zahnmedizin (N203)
anstreben, müssen am Auswahlverfahren für das jeweilige Studienjahr
teilnehmen.
Das genaue Verfahren und die Fristen für den EMS-Test sind der Homepage www.eignungstest-medizin.at zu entnehmen. Bitte beachten Sie die dort festgelegten Fristen.
2. Ergebnisfeststellung der Zulassung
Die Ergebnisfeststellung führt zu einer Rangliste
der StudienwerberInnen für die jeweiligen Studienrichtungen
(Humanmedizin oder Zahnmedizin). Das Ergebnis wird voraussichtlich
jeweils Ende Juli/Anfang August veröffentlicht. Zum Studium der Human-
bzw. Zahnmedizin können nur jene StudienwerberInnen zugelassen werden,
die aufgrund der Rangliste einen Platz für das gewählte Studium erhalten
haben. Die Zulassung erfolgt dann in der Studien- und Prüfungsabteilung
der Medizinischen Universität Wien. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die
für eine Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (Reifeprüfungszeugnis, u.a.).
3. Zulassung
Um Zulassung (Aufnahme zum Studium) müssen
Studienwerber/innen ansuchen, die an der Medizinischen Universität Wien
ein Studium beginnen wollen und über den EMS-Test
einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Die Zulassung und die damit
verbundene erste Meldung erfolgt in der Studien- und Prüfungsabteilung
der Medizinischen Universität Wien, Spitalgasse 23, Ebene 00, 1090 Wien.
Die Aufnahme /Zulassung erfolgt während der Zulassungsfrist.
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung für den Kleingruppenplatz muss bis
spätestens 15. September erfolgen. Nach dem 15. September ist eine
Zulassung (innerhalb der Zulassungsfrist) weiterhin möglich, jedoch ist
eine Anmeldung für einen Kleingruppenplatz und somit die Teilnahme am
Pflichtstudium nicht mehr möglich.
Zur Zulassung sind folgende Unterlagen bzw. Dokumente vorzulegen:
- Gültiges Reisedokument oder eigener Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Nachweis
der Universitätsreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs-
oder Studienberechtigungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches
Reifezeugnis sowie das Abschlusszeugnis im ORIGINAL (und MIT EINER KOPIE
für nicht EU Reifezeugnisse); falls erforderlich, Nachweis über
Zusatzprüfung (Biologie und Umweltkunde)
- falls vorhanden: österreichische Sozialversicherungsnummer (Versicherungskarte oder Krankenschein)
- Lichtbild
- falls
erforderlich: bei Übertritt von einer anderen österreichischen
Universität bei gleicher Studienrichtung: Abgangsbescheinigung und
Studienerfolgsnachweis (inkl. negativer Prüfungen)
- Alle
Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Fremdsprachige Dokumente
müssen ordnungsgemäß beglaubigt und amtlich ins Deutsch/Englische
übersetzt sein.
Nach Prüfung der
Unterlagen und Dokumente erhält die/der Studienwerber die
Matrikelnummer, die Studiengebühr bzw. der ÖH-Beitrag kann mittels
Bankomatkarte (Maestrokarte) am Schalter beglichen werden. Die Aufnahme
kann sofort durchgeführt werden.
Wird die Bezahlung der Studiengebühr bzw. des
ÖH-Beitrages mittels Erlagschein durchgeführt, müssen Sie mit einer
Verbuchungszeit von ca. einer Woche rechnen, danach können Sie zum
Studierenden übernommen werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst
nach Einlangen der Studiengebühr bzw. des ÖH-Beitrages rechtswirksam.
Diese Zahlungsweise erfordert ein nochmaliges Erscheinen in der Studien-
und Prüfungsabteilung.
Jede/r Studierende kann nur eine Matrikelnummer
führen! Jene Matrikelnummer, die bei der allerersten Zulassung an einer
österreichischen Universität vergeben wurde, bleibt lebenslang auch für
alle weiteren bzw. späteren Studien erhalten.
Wichtige Hinweise:
Für die Zulassung ist
die persönliche Anwesenheit in der Studien- und Prüfungsabteilung
erforderlich. Für die Richtigkeit aller Angaben haftet der/die
Antragsteller/in persönlich.
Für QuereinsteigerInnen gelten die dafür vorgesehenen QuereinsteigerInnen-Regelungen.
Information
Das Studium der Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Wien dient der wissenschaftlichen Vorbildung für den zahnärztlichen Beruf sowie der Vermittlung der für die selbständige zahnärztliche Berufsausübung notwendigen Kompetenzen. Durch die Vermittlung umfassender Kenntnisse mit einem hohen Stellenwert des praxisorientierten Unterrichts und einer frühen Auseinandersetzung mit konkreten zahnmedizinischen Fragestellungen wird für die Absolventinnen und Absolventen eine breite medizinische Bildung angestrebt, wobei der Schwerpunkt auf zahnmedizinische Inhalte gelegt wird. Der erste Studienabschnitt des vorliegenden Studienplans Zahnmedizin ist mit dem ersten Studienabschnitt des Studienplans Humanmedizin deckungsgleich. Zusätzlich ist auch das 2. Studienjahr mit dem jeweils gültigen Studienplan der Humanmedizin an der MUW identisch. Lediglich die Lehrveranstaltung „Zahnmedizinisches Propädeutikum 1“ wird zusätzlich zu den Lehrveranstaltungen des Studienplans Humanmedizin abgehalten.
Das 3 . Studienjahr ist zusammengesetzt aus zahnmedizinisch orientierten Lehrveranstaltungen, während sich die spezifisch humanmedizinischen Inhalte auf häufige, den Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner in der Praxis begegnende Problemstellungen beschränken. Insbesondere soll die Lehrveranstaltung „Zahnmedizinisches Propädeutikum 2“ auf die klinisch-zahnmedizinische Tätigkeit in theoretischer und praktischer Ausbildung vorbereiten, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung manueller Fertigkeiten gelegt wird.
Aufbau
Das Diplomstudium Zahnmedizin dauert 12 Semester und umfasst ein
Gesamtstundenausmaß von 210,8 Semesterstunden. Das Studium ist in 3
Studienabschnitte gegliedert, davon umfasst der 1. Studienabschnitt zwei
Semester, der 2. Studienabschnitt vier Semester und der 3.
Studienabschnitt sechs Semester. Die ersten vier Semester sind identisch
mit dem Curriculum der Humanmedizin, wobei im dritten Semester
zusätzlich ein zahnmedizinisches Propädeutikum stattfindet.
Mögliche Alternativen zu diesem Diplomstudium in Wien
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