Auch die
Doktorate laufen in den Fächern (d. h. auf den Instituten), die jetzt den Ph. D. einführen, in etwa analog zu den Diplomstudien aus. Informationen zu
alten und neuen Studienplänen und deren Befristung kannst du auf den Homepages
der jeweiligen Institute finden.
Interessant sind die Bedingungen zur Förderung von
Doktoratsstudien (also auch für den Ph. D.):
1)
Das Doktorat muss auf einem Magister/Magistra, einem
Master oder Diplom-Ingenieur aufbauen. Medizin gilt als Diplom-, bzw.
Masterstudium und ist daher den entsprechenden Förderbedingungen untergeordnet.
2)
Du fängst
innerhalb von zwei Semestern (1 Jahr) nach deinem Abschluss mit dem
Doktorat an. Ausnahmen: Schwangerschaft, Zivil-, bzw. Präsenzdienst, schwere
Krankheit, Mutterschutz, wesentliche unvorhersehbare Gründe
3) Du bist unter 30 (als SelbsterhalterIn unter
35).
4) Beim Diplomstudium
darfst du im ersten Abschnitt nicht länger als die doppelte
Regelstudienzeit plus ein Semester, im zweiten Abschnitt die Regelzeit um
maximal zwei Semester überschritten haben. Ausnahmen wie gehabt.
5) Falls du einen dritten Abschnitt im Diplomstudium
absolvieren musstest, darfst du die Regelstudienzeit in den beiden letzten
Abschnitten um maximal 4 Semester überschritten haben. Die Ausnahmen sind
ebenfalls wieder wie unter Punkt 2)
6) Bei Bachelor und
Master darfst du in keinem der beiden Studien mehr als zwei Semester länger
als die Regelstudienzeit gebraucht haben.
7)
Auf der FH gibt
es eine Toleranz von nur zwei Semestern über die Regelstudienzeit hinaus.
8) Im dritten Semester musst du für den Weiterbezug einen
Nachweis über mindestens sechs
Semesterwochenstunden oder 12 ECTS erbringen. Rückzahlungsforderungen sind möglich, wenn Du das nicht schaffst
(das mindeste ist die Hälfte, auch wenn du nur ganz kurz BezieherIn warst)!