Auch die Doktorate laufen in den Fächern (d. h. auf den Instituten), die den Ph. D. einführen bzw. bereits eingeführt haben, in etwa analog zu den Diplomstudien aus. Informationen zu alten und neuen Studienplänen und deren Befristung kannst du auf den Homepages der jeweiligen Institute finden.

Interessant sind die Bedingungen zur Förderung (Studienbeihilfe) von Doktoratsstudien (also auch für den Ph. D.): 

  1. Das Doktorat muss auf einem Magister/Magistra, einem Master oder Diplom-Ingenieur aufbauen. Medizin gilt als Diplom-, bzw. Masterstudium und ist daher den entsprechenden Förderbedingungen untergeordnet.
  2. Du fängst innerhalb von zwei Semestern (1 Jahr) nach deinem Abschluss mit dem Doktorat an. Ausnahmen: Schwangerschaft, Zivil-, bzw. Präsenzdienst, schwere Krankheit, Mutterschutz, wesentliche unvorhersehbare Gründe
  3. Du bist unter 30 (als SelbsterhalterIn unter 35).
  4. Beim Diplomstudium darfst du im ersten Abschnitt nicht länger als die doppelte Regelstudienzeit plus ein Semester, im zweiten Abschnitt die Regelzeit um maximal zwei Semester überschritten haben. Ausnahmen wie gehabt.
  5. Falls du einen dritten Abschnitt im Diplomstudium absolvieren musstest, darfst du die Regelstudienzeit in den beiden letzten Abschnitten um maximal 4 Semester überschritten haben. Die Ausnahmen sind ebenfalls wieder wie unter Punkt 2)
  6. Bei Bachelor und Master darfst du in keinem der beiden Studien mehr als zwei Semester länger als die Regelstudienzeit gebraucht haben.
  7. Auf der FH gibt es eine Toleranz von nur zwei Semestern über die Regelstudienzeit hinaus.
  8. Im dritten Semester musst du für den Weiterbezug einen Nachweis über mindestens sechs Semesterwochenstunden oder 12 ECTS erbringen. Rückzahlungsforderungen sind möglich, wenn Du das nicht schaffst (das mindeste ist die Hälfte, auch wenn du nur ganz kurz BezieherIn warst)!

Welche Doktoratsstudien es noch gibt, erfährst du in der Studiengangs-Suche.

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