Im Gegensatz zur Berufsreifeprüfung ermöglicht die Studienberechtigungsprüfung nur ein bestimmtes Studium ohne Matura zu beginnen. Du solltest dir also ziemlich sicher sein, was du studieren willst, da ein Wechsel nur innerhalb einer Studienrichtungsgruppe möglich ist, andernfalls wieder eine Studienberechtigungsprüfung gefordert wird. Mit ca. 2-3 Semestern ist die Studienberechtigungsprüfung aber wesentlich kürzer und einfacher.

Nach abgelegter Studienberechtigungsprüfung bist du berechtigt, die Studien deiner Fachrichtungsgruppe an allen Universitäten, FHs, Kollegs und Pädagogischen Hochschulen zu studieren, die diese in Österreich anbieten. Also keine Panik, wenn du bspw. in eine andere Stadt ziehen möchtest. Aber: Stellt die neue Uni fest, dass du die Studienberechtigungsprüfung an der anderen Universität in einem geringeren Niveau abgelegt hast, können zur Niveauangleichung ergänzende Prüfungen notwendig sein. Ebenso ist es in der Regel nicht möglich, einen Ausschluss an Uni X durch eine Studienberechtigungsprüfung an Uni Y zu "übergehen", um doch an Uni X studieren zu können. Schließt du ein über eine Studienberechtigungsprüfung begonnenes Studium allerdings erfolgreich ab, so bist du mit diesem Studienabschluss berechtigt, jedes beliebige Universitätsstudium zu besuchen

Gemäß Universitätsgesetz gibt es 16 Studienrichtungsgruppen. Die Zuweisung der einzelnen Studien erfolgt durch die jeweilige Universität.

  • Theologische Studien
  • Rechtswissenschaftliche Studien
  • Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Studien (z.B. Betriebswirtschaft, Wirtschaftspädagogik, Statistik, Soziologie)
  • Medizinische Studien (z.B. Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pferdewissenschaften)
  • Historisch-Kulturwissenschaftliche Studien (z.B. Alte Geschichte und Altertumskunde, Klassische Archäologie, Kunstgeschichte, Wirtschafts- und Sozialgeschichte)
  • Philologisch-Kulturwissenschaftliche Studien (z.B. Germanistik, Vergleichende Literaturwissenschaft, Klassische Philologie, Romanistik, Slawistik)
  • Philosophische, Kunst- und Bildungswissenschaftliche Studien (z.B. Pädagogik, Philosophie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Politikwissenschaft)
  • Naturwissenschaftliche Studien 1 (z.B. Mathematik, Physik, Astronomie, Meteorologie und Geophysik)
  • Naturwissenschaftliche Studien 2 (z.B. Chemie, Pharmazie, Erdwissenschaften, Biologie, Ernährungswissenschaften)
  • Naturwissenschaftliche Studien 3 (z.B. Sportwissenschaften, Psychologie)
  • Bautechnische Studien (z.B. Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung, Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen)
  • Industrietechnische Studien (z.B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Mechatronik)
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien (z.B. Technische Chemie, Technische Physik, Vermessungswesen, Informatik, Telematik)
  • Montanwissenschaftliche Studien
  • Agrarwissenschaftliche Studien
  • Künstlerische Studien

Mit dem Universitätsänderungsgesetz 2009 (§64a) wurde die Studienberechtigungsprüfung in die Autonomie der Ausbildungsstätte selbst gelegt, was allgemein gültige Aussagen im Rahmen dieses Artikels erschwert. Deshalb wird auch der Antrag zur Studienberechtigungsprüfung bei der Universität selbst gestellt, dort erfährt man auch den weiteren Vorgang.

Voraussetzungen:

  • das Studium muss einer der oben angeführten 16 Studienrichtungsgruppen entsprechen
  • Mindestalter 20 Jahre
  • berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
  • Staatsangehörigkeit eines EWR-Mitgliedstaates

Prüfungsablauf

Diese Prüfung besteht aus 5 Teilen, die je nach Studienrichtung auf Verordnung des Rektorats vorgegeben sind. Der Lehrstoff entspricht den Anforderungen der 12./13. Schulstufe.

  1. eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Aufsatz);
  2. zwei   oder   drei   Prüfungen,   die   im   Hinblick   auf   Vorkenntnisse   oder   Fertigkeiten   für   das angestrebte  Studium  der  betreffenden  Studienrichtungsgruppe  erforderlich  sind  (Pflichtfächer)
  3. eine  oder  zwei  Prüfungen  nach  Wahl  der  Prüfungskandidatin  oder des  Prüfungskandidaten  aus  dem Bereich des angestrebten Studiums (Wahlfach)

Prüfungen wie eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfungen können anerkannt werden und ersetzen das Wahlfach.

Du musst zumindest eine Prüfung an deiner zukünftigen Uni bzw. Ausbildungsstätte ablegen, bis zu vier Prüfungen kannst du an einer anerkannten Einrichtung der Erwachsenenbildung absolvieren. Vorbereiten auf die SBP kannst du dich entweder im Selbststudium, es ist aber auch ein Fernstudium möglich. Auch Vorbereitungskurse und Lehrgänge für die SBP werden von Unis und besagten Einrichtungen der Erwachsenenbildung angeboten. Zu jeder Prüfung darfst du maximal dreimal antreten (wenn sie negativ beurteilt wurde).

Eventuell kannst du dich während der Zeit der SBP bereits als außerordentliche/r  Student/in eintragen lassen: Zwar darfst Du - während du noch für die SBP büffelst - keine Prüfungen ablegen, ist die SBP aber einmal geschafft, kannst Du die Prüfungen nachholen (wenn es noch Termine dafür gibt). So startest du gleich mit Vollgas in dein Studium. Dies ist natürlich abhängig von deinem Studium und dem Lehrplan bzw. der Form der Vorlesungen. 

Wegen der Autonomie der Institutionen beim Festlegen der Anforderungen ist es sehr schwer, konkrete und allgemein gültige Informationen zu geben. Erkundige dich deshalb unbedingt direkt bei der für dich relevanten Ausbildungsstätte. Alle Kontaktadressen haben wir hier für dich.

Du kannst bereits während der Vorbereitungszeit für die SBP Studienbeihilfe oder ein Selbsterhalterstipendium beziehen, und zwar für maximal ein Jahr. Natürlich musst du die Voraussetzungen dafür besitzen bzw. erfüllen. Achtung: Beziehst du so eine Förderung musst du zumindest drei der fünf Prüfungen schaffen, da du sonst mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert werden könntest.

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