Die Berufsreifeprüfung (kurz: BRP; auch: „Berufsmatura“, „Lehre und Matura“, „Lehre mit Matura“) ist eine vollwertige Matura während („berufsbegleitend“) oder nach der Lehre (oder einer ähnlichen Ausbildung – siehe Voraussetzungen). Du kannst die Berufsreifeprüfung also während der Lehrausbildung und/oder danach absolvieren.

Mit Hilfe der Berufsreifeprüfung bist du berechtigt, jede Studienrichtung, die an einer Universität, einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule  oder Kolleg angeboten wird, zu belegen. Logisch, ist ja auch eine vollwertige Matura. Die Berufsreifeprüfung selbst ist parallel zur Lehre in der Regel kostenlos, nach der Ausbildung wird oft eine Gebühr fällig. Aber auch hier gibt es bundesländerabhängig Förderungen.

Mit einer Berufsreifeprüfung hast du also die tolle Möglichkeit, eine praktische Berufsausbildung (Lehre) mit den Vorteilen einer Matura (Studienberechtigung) zu verbinden. Im Mai 2015 wurde übrigens eine Novelle im Ministerrat verabschiedet, die die Berufsreifeprüfung noch flexibler machen soll.

Bei der Berufsreifeprüfung ist eine Teilprüfung aus dem Bereich zu absolvieren, in dem du schon berufliche Erfahrung gesammelt hast – deine bisherige Ausbildung wird also als wesentlicher Teil der Matura (=„Abitur“) angesehen.  Sie wird im Bundesdienst als Matura anerkannt („B-Matura“), vereinzelt auch im Landesdienst. Geläufige Bezeichnung ist wie eingangs erwähnt auch „Berufsmatura“ oder die Abkürzung „BRP“.  

Um die Berufsreife zu erlangen, musst du 4 Teilprüfungen ablegen:

  • Deutsch:
    5 Stunden schriftliche Klausur, mündliche Prüfung (Präsentieren und Diskutieren der schriftlichen Arbeit)
  • Mathematik:
    4-stündige, schriftliche Klausur
  • Eine lebende Fremdsprache
    5 Stunden schriftliche Klausur oder mündliche Prüfung
  • Fachbereich
    5-stündige schriftliche Klausur über ein Thema aus deinem Berufsfeld sowie eine mündliche Prüfung. Statt der schriftlichen Klausur kannst du auch eine Projektarbeit machen, die du natürlich präsentieren und diskutieren musst.

Die Fachbereichsprüfung ist selbstverständlich an deinen erlernten, tatsächlichen Beruf bzw. das Ziel der Ausbildung gebunden. Das kann via Zeugnissen oder Arbeitsbestätigungen nachgewiesen werden. Festgelegt wird dein Fachbereich beim Zulassungsverfahren.

Die Berufsreifeprüfung ist eigentlich eine sogenannte „Externistenprüfung“. Das heißt, du kannst zu den Teilprüfungen auch ohne den Besuch von Vorbereitungskursen antreten. Die Prüfungen legst du jedenfalls an höheren Schulen ab, wo Externistenkommissionen eingerichtet sind. Primär kommen hier HAK oder HTL in Frage. Eine Alternative ist hier möglich: Es gibt Vorbereitungslehrgänge an Bildungsinstituten (z.B. bfi, WIFI, Volkshochschulen), die vom Bundesministerium bewilligt sind.

Prüfungen kannst du dann auch dort ablegen – der „Vorteil“ ist eventuell, dass dein/e PrüferIn in der Regel auch der/die LehrerIn ist, die du bereits aus dem Unterricht kennst. Zumindest der Vorsitzende der Teilprüfung kann ein von der Schulbehörde extern entsandter sein.  Wenn du die Prüfungen bestehst, werden sie von der höheren Schule angerechnet und in das Berufsreifeprüfungszeugnis eingetragen. Du kannst maximal 3 Teilprüfungen über diesen Weg an Instituten der Erwachsenenbildung ablegen, die vierte, sprich eine, muss zwingend an einer höheren Schule bestanden werden.

Wenn du dich dafür entscheidest, alle Teilprüfungen an einer höheren Schule abzulegen, kannst du dich darauf vorbereiten, wie du möchtest. Hier gibt es keine Vorschriften. Wenn du dich für eine oder mehrere Teilprüfungen an besagten Instituten entscheidest, musst du auch die dazugehörigen Vorbereitungslehrgänge besuchen. In Deutsch, Mathematik und der lebenden Fremdsprache erwarten dich mindestens 160 Unterrichtseinheiten sowie zumindest 120 Einheiten im Fachbereich. Es gibt hier auch Kurse, die du während der Lehre machen kannst (Unterricht am Abend oder Samstag), oft kann die Unterrichtszeit aber auch in die Lehre integriert werden (Verlängerung der Lehrzeit oder ein netter Chef, der Arbeitszeit dafür zur Verfügung stellt). Die Berufsreifeprüfung ist dann kostenlos, wenn du mindestens eine der Teilprüfungen während deiner Lehrzeit ablegst und die restlichen 3 Prüfungen bis spätestens 5 Jahre nach dem Lehrabschluss.

Ob du die Prüfungen gemeinsam oder zeitlich getrennt angehst, bleibt dir überlassen. Hast du bereits gleichwertige Prüfungen oder Ausbildungen absolviert, kann eine Teilprüfung unter Umständen angerechnet werden. Dies könnte in folgenden Fällen möglich sein:

  • Erworbene Sprachzertifikate
  • Abschlussprüfungen von anerkannten Ausbildungen
  • Meisterprüfungen
  • Schon bestandene Reifeprüfungen in Deutsch, Mathe oder der lebenden Fremdsprache
  • Positiver Abschluss einer 4-jährigen Fachschule inkl. abschließender Projektarbeit
  • Diplom in Krankenpflege oder eine Ausbildung zum/r KindergärtnerIn oder ErzieherIn
  • Bilanzbuchhalterprüfung oder weitere Befähigungsprüfungen

Um die Berufsreifeprüfung positiv abzuschließen, musst du mindestens 19 Jahre alt sein. Teilprüfungen kannst du aber bereits vorher ablegen. Damit hast du bspw. die Möglichkeit, drei der vier Teilprüfungen schon vor dem Abschluss deiner Lehrausbildung zu machen, kannst dadurch also Zeit sparen. Aber Achtung: Für die letzte Teilprüfung musst du trotz allem mindestens 19 sein (nur bei vierjährigen Lehrberufen kannst du die Teilprüfung über den Fachbereich gleich im Anschluss an die Lehrabschlussprüfung versuchen).

Um die Berufsreifeprüfung (genauer gesagt den letzten, 4. Teil davon) abzulegen, muss Folgendes auf dich zutreffen:

  • Abschluss der Lehreausbildung
  • Abschluss einer mindestens dreijährigen mittleren Schule (z.B. Handelsschule)
  • Du hast mindestens 3 Jahre positiv in einer berufsbildenden, höheren Schule (zB HAK, HTL) oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung abgeschlossen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung (sollten diese Schulen als Sonderform für Berufstätige gewählt werden, ist bereits die Absolvierung des 4. Semesters ausreichend)
  • Abschluss einer Schule für den medizinisch-technischen Fachdienst
  • Ablegung der FacharbeiterInnenprüfung nach dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsbildungsgesetz
  • Ablegung einer Meisterprüfung oder Befähigungsprüfung laut Gewerbeordnung
  • Beamte in bestimmten Verwendungsgruppen

Auch für öffentliche Bedienstete gibt es nun mehr Möglichkeiten, die Berufsreifeprüfung abzulegen, ebenso wie SchulabbrecherInnen, die erstmals zugelassen werden können. Für beide gilt allerdings die Nachweispflicht einer mindestens 3-jährigen Berufspraxis.

Ebenfalls mit Zulassungsmöglichkeit für die Berufsreifeprüfung:

  • Hauptstudiengang an einem Konservatorium
  • Mind. 3-jähriges künstlerisches Studium an einer Uni
  • Abschluss einer Heilmasseur-Ausbildung
  • Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gem. MABG (Medizinsiche Assistenzberufe Gesetz). 

Diese Dokumente musst du vorlegen, wenn du dich für die BRP anmelden willst.

  • Nachweis der persönlichen Voraussetzungen – bspw. durch ein positives Lehrabschlusszeugnis
  • Geburtsurkunde
  • Zeugnisse und Dokumente für anrechenbare Teilprüfungen (falls vorhanden)
  • Angabe, ob du die Teilprüfung „Lebende Fremdsprache“ mündlich oder schriftlich ablegen willst
  • Angabe, ob du deine Fachbereichsprüfung als Klausur oder Projektarbeit umsetzen möchtest.
  • Die von dir beabsichtigten Prüfungstermine für die Prüfung vor der schulischen Externistenkommission

Beachte auf jeden Fall, dass die Schule und der Lehrplan, nach dem geprüft wird, nach der Zulassung zur Berufsreifeprüfung nicht mehr gewechselt werden kann.

Hast du noch Fragen zur Berufsreifeprüfung? Wende dich am besten an folgende Stellen:

Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF)
Minoritenplatz 5
1014 Wien

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