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Studiengebühren

ACHTUNG: DIE STUDIENGEBÜHREN (korrekter Weise eigentlich "Studienbeitrag") WURDEN NICHT ABGESCHAFFT!

Es gibt lediglich so viele Ausnahmen von der Studiengebühr, dass sie kaum noch jemand bezahlen muss!

Die Höhe der Studiengebühr beträgt € 363,36 pro Semester plus den ÖH-Beitrag von etwa € 15,- (den muss jede/r bezahlen! – Mitgliedschaft ist Pflicht!) und den ebenfalls obligatorischen Beitrag von derzeit € 0,36 für die (sehr eingeschränkt geltende) Unfallversicherung.

Unter folgenden Umständen muss man die Studiengebühr nicht bezahlen:

  • Wenn man ein ordentliches Studium in der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester abschließt (Dies gilt für ÖsterreicherInnen, EWR-BürgerInnen und anerkannte Flüchtlinge).
  • Berufstätige mit Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze (2011: € 374,02/Monat)
  • Studierende mit (Klein-)Kindern
  • Behinderte Studierende

Hier einige Gruppen, die die Studiengebühr bezahlen müssen:

  • Außerordentliche Studierende
  • Studierende, die nicht Angehörige eines EWR-Staates sind.
  • Studierende, welche die Toleranzsemester überschritten haben und keiner Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze nachgehen.

Fachhochschulen können, müssen aber keine Studiengebühren einheben. Derzeit haben aber lediglich 4 von 20 solcher Institutionen keine Studiengebühren.

Bei Privatunis sind in der Regel sehr hohe Studiengebühren (meist mehrere tausend € im Semester) Voraussetzung.

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