ACHTUNG:
DIE STUDIENGEBÜHREN (korrekter Weise eigentlich "Studienbeitrag") WURDEN NICHT ABGESCHAFFT!
Es gibt lediglich so viele
Ausnahmen von der Studiengebühr, dass sie kaum noch jemand bezahlen muss!
Die
Höhe der Studiengebühr beträgt € 363,36 pro Semester plus den ÖH-Beitrag von
etwa € 15,- (den muss jede/r bezahlen! – Mitgliedschaft ist Pflicht!) und den ebenfalls
obligatorischen Beitrag von derzeit € 0,36 für die (sehr eingeschränkt
geltende) Unfallversicherung.
Unter folgenden Umständen muss man die
Studiengebühr nicht bezahlen:
- Wenn man ein ordentliches Studium in der
Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester abschließt (Dies gilt für
ÖsterreicherInnen, EWR-BürgerInnen und anerkannte Flüchtlinge).
- Berufstätige mit Beschäftigung über der
Geringfügigkeitsgrenze (2011: € 374,02/Monat)
- Studierende mit (Klein-)Kindern
- Behinderte Studierende
Hier
einige Gruppen, die die Studiengebühr bezahlen müssen:
- Außerordentliche Studierende
- Studierende, die nicht Angehörige eines EWR-Staates sind.
- Studierende, welche die Toleranzsemester
überschritten haben und keiner Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze nachgehen.
Fachhochschulen
können, müssen aber keine Studiengebühren einheben. Derzeit haben aber
lediglich 4 von 20 solcher Institutionen keine Studiengebühren.
Bei Privatunis
sind in der Regel sehr hohe Studiengebühren (meist mehrere tausend € im Semester)
Voraussetzung.