Für Mitglieder der Österreichischen Hochschülerschaft (also aufgrund der Zwangsmitgliedschaft praktisch für alle Studierenden) besteht ein Recht auf die Beanspruchung einer finanziellen Unterstützung, wenn sie sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden.

Diese finanzielle Unterstützung wird in der Regel nur einmal ausbezahlt. Umstände, um diese Unterstützung zu erlangen, sind folgende:

  • Plötzlich erhöhte Wohnkosten
  • Kosten fürs Studium – insbesondere bei Behinderung (seit 2009)
  • Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern
  • Einmalige Ausgaben für medizinische Behandlungen
  • Andere Notsituationen, die ohne dein schuldhaftes Verhalten oder Zutun entstanden sind

Zusätzliche Voraussetzungen sind, dass du „im Sinne der Richtlinien“ sozial bedürftig bist, nicht bei den Eltern wohnst, keine Studienbeihilfe beziehst und einen ausreichenden Studienerfolg nachweist.

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