Wenn du schnell
studierst und auch noch gute Noten hast, kannst du ein Leistungsstipendium beantragen!
Diese Stipendien werden meist im Oktober für das vorhergehende Studienjahr
ausgeschrieben (d.h. du kannst frühestens im 2. Semester eines beantragen,
falls du im Sommersemester mit deinem Studium begonnen hast und spätestens bis 2 Semester nach
dem Abschluss deines Studiums).
Vergeben werden Leistungsstipendien autonom von der jeweiligen Bildungseinrichtung (NICHT
VON DER STIPENDIENSTELLE!). Folglich sind auch sehr individuelle Anforderungen
möglich.
Iinformiere dich an deiner Uni oder folge unserem Link.
Wenn du nun mit dem Gedanken spielst, ein Leistungsstipendium zu beantragen, kannst du
dich voraussichtlich auf folgende Anforderungen einstellen:
- Einbezogen wird immer das ganze Studienjahr (also von 1. Oktober bis 30. September)
- Du musst insgesamt mindestens 20 Semesterstunden absolviert haben. Nicht
eingerechnet werden LVs, die mit „Mit Erfolg teilgenommen“ o. ä. beurteilt
wurden. Auch Studienvoraussetzungen (z. B. das Latinum) können nicht in
die Berechnung einbezogen werden.
- Dein Notendurchschnitt
sollte 2,0 oder weniger betragen (Achtung: Negative Prüfungen werden
auch gezählt!)
- Solltest du dein Studium schon abgeschlossen haben:
Für deine Diplomarbeit/Disseratation
gab´s schriftlich ein „Sehr Gut“ und mündlich zumindest ein „Gut“ – Mit
einer Diplomarbeit brauchst du meist nicht so viele Semesterstunden.
- Du musst die Voraussetzungen
für die Studienbeihilfe erfüllen. Allerdings ohne die soziale
Bedürftigkeit.
- Es gibt zusätzliche Regelungen für Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft,
die es sehr schwer machen, ein Leistungsstipendium zu beziehen.
- Du musst in Mindestzeit
+ Toleranzsemester studieren bzw. studiert haben. Ausnahmen davon werden
gewährt, wenn du etwa eine schwere Krankheit hattest oder schwanger warst.
In solchen Fällen musst du das aber ohnehin zuerst einmal auf deiner
jeweiligen Bildungseinrichtung MELDEN.
- Es besteht
KEIN RECHTSANSPRUCH. Wenn die Zahl der Anträge das Förderungsvolumen
übersteigt, werden die Anträge nach absolvierten Semesterstunden bzw. nach
Notenschnitt gereiht.
Solltest du ein
solches Leistungsstipendium tatsächlich bekommen, kannst du dich in der Regel auf
eine einmalige Zahlung von ein paar hundert Euro freuen: Als Grundlage für die
Auszahlung wird oft immer noch die Studiengebühr (also € 363,36) herangezogen.
In einzelnen Fällen kann der Betrag bis zu € 1.500,- betragen. Darauf solltest du dich aber wahrhaftig nicht verlassen ;-)
Bild ©iStockphoto.com/Amanda Rohde