Präsenzdienst (Grundwehrdienst) beim österreichischen
Bundesheer
Jeder männliche,
österreichische Staatsbürger zwischen 17 und 35 Jahren ist verpflichtet, an
einer Stellung („Musterung“) teilzunehmen (in der Regel wirst du erst nach
deinem 18. Geburtstag zur Stellung einberufen; du kannst aber ab 17 um
vorzeitige Stellung ansuchen). Die Stellung ist eine zweitägige gesundheitliche
Überprüfung, zu der du brieflich aufgefordert wirst und der du Folge zu leisten
hast. Du bekommst die Fahrtkosten zur Stellung zurückerstattet und hast während
dieser zwei Tage auch Anspruch auf freie Verpflegung und Unterkunft.
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Ausnahmen von der Stellungspflicht bilden Theologiestudenten, Ordensleute,
Priester o. ä.
Solltest du im Ausland wohnen, musst du dich mit dem Konsulat in
Verbindung setzen. Wenn du wieder in Österreich lebst, musst du das innerhalb
von drei Wochen bei deinem Militärkommando melden. Dann wird alles nötige für
eine Stellung eingeleitet.
Auch,
wer die österreichische Staatsbürgerschaft erst erwirbt, wird – wenn das Alter
passt – einen solchen Stellungsbefehl erhalten! Solltest du bereits in einem
anderen Land den Grundwehrdienst abgeleistet haben, kannst du - nach
entsprechendem Nachweis – vom Präsenzdienst befreit werden.
Zudem geht das Bundesheer auf die
religiösen Bedürfnisse seiner Grundwehrdiener ein: Wenn du ein strenggläubiger
Muslime, Jude etc. bist, solltest du das zuvor von deiner jeweiligen
Glaubensgemeinschaft bescheinigen lassen. Du wirst dann in eine Truppe
versetzt, in der auf deine Bedürfnisse (Gebet, Ernährung…) eingegangen wird.
Der Ausgang der Musterung
entscheidet, ob du wehrpflichtig bist:
- „Tauglich“ – Du musst den 6-monatigen Präsenzdienst
oder den 9-monatigen Zivildienst
(oder EF, Zivilersatzdienst, etc.) ableisten.
- „Untauglich“ – Du musst weder das eine noch das
andere machen.
- „Vorübergehend untauglich“ – Du wirst wegen
medizinischer oder psychischer Schwierigkeiten zurückgestellt und musst zu
einem späteren Zeitpunkt wieder zur Musterung.
Willst du zum
Heer, kannst du einen Wunsch abgeben, wo du eingesetzt werden möchtest. Erkundige
dich bei einer allfälligen Präferenz am Besten zuvor, wo und wann das für dich
am günstigsten ist. Willst du den Zivildienst ableisten, musst du das bei der
Stellung angeben. Beachte bitte die Tipps dazu unter Zivildienst!
Du erhältst dann einen
Einberufungsbefehl, in dem bekannt gegeben wird, wann und wo du deinen
Präsenzdienst ableisten musst. Sollten sich wesentliche Änderungen deiner
Situation ergeben (z. B. Umzug, Auslandsaufenthalt, schulische oder berufliche
Verhinderung), liegt es in deinem Interesse, das möglichst schnell bekannt zu
geben. Es könnte sonst passieren, dass nicht auf deine veränderte Situation
eingegangen werden kann.
Das Bundesheer bietet zudem eine
breite Palette an sozialen Leistungen, die du während deiner Zeit als Präsenzdiener
in Anspruch nahmen kannst, darunter Familienunterhalt und Wohnbeihilfe.
Informiere dich rechtzeitig, um z. B. einen Verdienstentgang zu vermeiden!