Ohne an dieser Stelle viele Worte über die GIS selbst zu verlieren oder langjährige Diskussionen über das Für
und Wider der GIS (Gebühren Info Service GmbH) aufzugreifen, weisen wir an
dieser Stelle darauf hin, dass du dich als Studierender unter Umständen von der
GIS-Gebühr befreien lassen kannst. Immerhin wären das beispielsweise in Wien 23,06€
oder in Oberösterreich 18,61€ monatlich (Stand 1.4.2011), die dir am Ende des
Monats bleiben.
Um sich von der GIS-Gebühr befreien zu lassen, bedarf es prinzipiell „sozialer und/oder körperlicher
Hilfsbedürftigkeit“. Du als Antragssteller musst voljährig sein, darfst nicht
von anderen Personen vorgeschoben sein und brauchst deinen Hauptwohnsitz auch am
Standort, für den du um Befreiung ansuchst. Und: die Befreiung darf nur für
deine Wohnung ausgesprochen werden.
Anspruchsberechtigt
sind die folgenden Personengruppen bei geringem Haushalts- oder Nettoeinkommen:
Bezieher von:
- Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
- Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen
Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher
Art der öffentlichen Hand,
- Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz
- Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz
- Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz
- Beihilfen nach dem
aktuellen Studienförderungsgesetz,
- Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien
Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer
Hilfsbedürftigkeit sowie Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen.
(Quelle: GIS-Homepage, 1.8.2011)
Relevant für uns ist hier, dass in die GIS-Befreiung also auch
Beihilfebezieher nach dem Studienförderungsgesetz fallen. Eine GIS-Befreiung
ist für dich als Studierender folglich dann möglich, wenn du Studienbeihilfe
beziehst UND dein Haushaltsnettoeinkommen einen bestimmten Betrag nicht
überschreitet. Mit Stichtag 1.1.2011 liegt dieser bei 888,61 € bei einem
1-Personen Haushalt, und 1.332,31€ bei 2-Personen-Haushalten. Wie sich dieses
Haushaltsnettoeinkommen zusammensetzt und welche Beträge du abziehen darfst, findest du auf der GIS-Homepage.
Diskussionen werden
auch darüber geführt, ob der Bezug von Wohnbeihilfe (was bei Studierenden mit
eigenen Wohnungen durchaus oft der Fall ist) einen Anspruch auf GIS-Befreiung
im Sinne der „sozialen Bedürftigkeit“ mit sich bringt. Dies wird nach aktueller
Recherche allerdings von der GIS verneint.
Als Studierender wird es wohl am
ehesten dann etwas mit der GIS-Befreiung, wenn du auch Studienbeihilfe
beziehst.
Ohne hier weiter ins Detail zu gehen, empfehlen wir dir eine
weiterführende Recherche auf der GIS-Homepage, um zu prüfen, ob für dich
tatsächlich die Möglichkeit einer GIS-Befreiung besteht. Alle dafür notwendigen Informationen findest du auf http://www.orf-gis.at