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Rezeptgebühren-Befreiung

Dein Krankenversicherungsträger übernimmt bekanntlich die Kosten für Medikamente, die du vom Arzt verschrieben bekommst. Du musst aber die sog. Rezeptgebühr begleichen. Diese beträgt im Jahr 2011 5,10€ pro Packungseinheit und soll als eine Form der Kostenbeteiligung von dir als Versicherten verstanden werden.  

Für sozial schlechter abgesicherte und chronisch kranke Personen besteht allerdings die Möglichkeit der Rezeptgebühren-Befreiung. Diese wird einerseits ohne Antrag für bestimmte Personengruppen (bspw. Zivildiener oder Asylwerber) gewährt. Aber es gibt auch die Möglichkeit der Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag, und zwar dann, wenn:

  • das monatliche Nettoeinkommen aller in einer Hausgemeinschaft lebenden Personen den Richtsatz von 793,40€ (Stand 1.8.2011) nicht überschreitet.
  • Das heißt, dass hier unter anderem auch das Einkommen eines Ehegatten und/oder Lebensgefährten Berücksichtigung findet. Laut help.gv.at zählen aber Studienbeihilfe sowie Familienbeihilfe NICHT zum Einkommen. Informiere dich am besten auf der Homepage der Sozialversicherung darüber, was wie und in welcher Form in die genaue Berechnung des Nettoeinkommens einfließt! 

Wir stellen aber prinzipiell fest: Eine Rezeptgebühren-Befreiung kann für Studierende auf zweierlei Arten relevant werden kann.

  • Stichwort Mitversicherung bei den Eltern: Eine Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten Angehörigen
  •  Und zweitens im Falle von Selbstversicherung bei geringem Einkommen

Um deine Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, besuche am besten die Website www.sozialversicherung.at. Dort findest du alle dafür notwendigen Informationen. 

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