Dein
Krankenversicherungsträger übernimmt bekanntlich die Kosten für Medikamente,
die du vom Arzt verschrieben bekommst. Du musst aber die sog. Rezeptgebühr begleichen.
Diese beträgt im Jahr 2011 5,10€ pro Packungseinheit und soll als eine Form der
Kostenbeteiligung von dir als Versicherten verstanden werden.
Für
sozial schlechter abgesicherte und chronisch kranke Personen besteht allerdings
die Möglichkeit der Rezeptgebühren-Befreiung. Diese wird einerseits ohne Antrag für
bestimmte Personengruppen (bspw. Zivildiener oder Asylwerber) gewährt. Aber es
gibt auch die Möglichkeit der Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag, und zwar
dann, wenn:
- das
monatliche Nettoeinkommen aller in einer Hausgemeinschaft lebenden Personen den
Richtsatz von 793,40€ (Stand 1.8.2011) nicht überschreitet.
- Das heißt, dass hier unter
anderem auch das Einkommen eines Ehegatten und/oder Lebensgefährten
Berücksichtigung findet. Laut help.gv.at zählen aber Studienbeihilfe sowie
Familienbeihilfe NICHT zum Einkommen. Informiere dich am besten auf der
Homepage der Sozialversicherung darüber, was wie und in welcher Form in die
genaue Berechnung des Nettoeinkommens einfließt!
Wir
stellen aber prinzipiell fest: Eine Rezeptgebühren-Befreiung kann für
Studierende auf zweierlei Arten relevant werden kann.
- Stichwort Mitversicherung bei den Eltern: Eine
Rezeptgebührenbefreiung gilt automatisch auch für alle anspruchsberechtigten
Angehörigen
- Und
zweitens im Falle von Selbstversicherung bei geringem Einkommen
Um
deine Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen, besuche am besten die Website www.sozialversicherung.at. Dort
findest du alle dafür notwendigen Informationen.