Das Ferialpraktikum wird im Volksmund oft mit dem Begriff „Ferialjob“ gleichgesetzt, was allerdings falsch ist.

Ein Ferialpraktikum ist in der Regel ein Pflichtpraktikum, welches du im Rahmen deiner Ausbildung absolvieren musst, z.B: weil es in deinem Lehrplan so vorgesehen ist. Hier geht es NICHT darum, Geld zu verdienen, sondern deine Ausbildung zu vertiefen. Als Ferialpraktikant bist du zwar im Unternehmen tätig, darfst aber bspw. nicht als vollwertiger „Ersatz“ für eine andere Arbeitskraft (die im Sommer wahrscheinlich gerade auf Urlaub sein könnte!) eingesetzt werden. Der Ausbildungscharakter MUSS überwiegen. Eine Arbeitspflicht besteht nicht, somit bist du auch nicht an betriebliche Arbeitszeiten und Weisungen gebunden. Sehr wohl aber hast du dich in die betriebliche Ordnung einzufügen.


Ferialpraktika
sind häufig bei Schulen vorgeschrieben, die dem technischen oder kunstgewerblichen Zweig zugeordnet werden. Inhalt sowie Dauer sind in der Regel klar definiert. Demnach ist es auch üblich, dass dir deine Schule oder Ausbildungsstätte eine Liste mit potentiellen Unternehmen gibt, die einen Ferialpraktikumsplatz für deinen Zweig anbieten. Das muss aber nicht immer so sein – oft ist also auch Eigeninitiative gefragt. Suchst du „auf eigene Faust“, solltest du jedenfalls mit deiner Schule bzw. Ausbildungsstätte abklären, ob das Unternehmen schlussendlich auch den Anforderungen für dein (Pflicht)praktikum entspricht.

Als Ferialpraktikant fällst du in der Regel nicht unter die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Bekommst du eine kleine Entlohnung (ein kleines „Taschengeld“), so solltest du von dem Unternehmen auch bei der Krankenkassa angemeldet werden. Bei Unentgeltlichkeit ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung notwendig.

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