Bei einem
Werkvertrag verpflichtest du dich als sog. „Werkvertragsnehmer“ zur „Herstellung
eines Werkes“, oder anders ausgedrückt, du schuldest einem Auftraggeber, dem sog.
„Werkbesteller“, einen gewissen Erfolg. Hier liegt auch bereits ein
Hauptunterscheidungspunkt zum freien Dienstnehmer oder Angestelltenverhältnis:
bei einem Werkvertrag schuldest du dem Auftraggeber einen Erfolg, nicht bloss
deine Arbeitskraft. Darüber hinaus bist du bei einem Werkvertrag in der Regel unabhängig
und selbständig tätig. Das bedeutet, dass du auch hier – ähnlich beim freien
Dienstnehmer - in den meisten Fällen jemanden einsetzen kannst, der für dich
wiederrum im Rahmen der „Erfüllung des Werkes“ tätig ist. Denn letztendlich
haftest ohnehin du als Werkvertragsnehmer für Fehler und Mängel gegenüber dem
Werkbesteller.
Beim Werkvertrag spricht man vom „Honorar“, welches du selbständig kalkulierst,
und mit dem Auftraggeber vereinbarst.
Ein Werkvertragnehmer kann grundsätzlich bis
zu € 11.000 im Jahr einnehmen, ohne sich bei der Wirtschaftskammer extra
dafür anmelden zu müssen (das ist teurer als im normalen
Sozialversicherungssystem) und ohne die Mehrwert-/Umsatzsteuer abführen zu
müssen, da er dann als Kleinunternehmer gilt. Allerdings muss auf der
Honorarnote ausgewiesen sein, dass du keine MwSt. verrechnest, da du sie sonst
auch an das Finanzamt abführen musst! Als Student solltest du aber auf deine
Einkommensgrenze achten, damit du nicht andere Ansprüche verlierst!
Zudem solltest du darauf achten,
dass deine Tätigkeit in der Liste der freien Gewerbe vertreten ist (erhältlich
online bei der Wirtschaftskammer oder dem Bundesministerium für Arbeit), da du
sonst Schwierigkeiten bekommen könntest, falls du keine entsprechende
Ausbildung vorweisen kannst, die dich zur Ausübung des Gewerbes berechtigt. Du trägst in diesem Fall auch
unternehmerische Risiken.