Ein Beschäftigungsverhältnis ist geringfügig, wenn das dir zustehende Entgelt die sog. Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese beträgt heuer € 374,02 pro Monat bzw. € 28,72 täglich.
Eine geringfügige Beschäftigung kann bspw. bei Teilzeitarbeit, der sog. "fallweisen Beschäftigung" oder einem freien Dienstvertrag vorliegen. Es ist naheliegend, dass eine geringfügige Beschäftigung häufig bei Studierenden zu finden ist.
Bei der geringfügigen Beschäftigung bist du bist nur unfallversichert. Du solltest sicher gehen, dass dich dein
Arbeitgeber auch tatsächlich als geringfügig angemeldet hat, sonst wird nicht einmal aus dem
Unfallversicherungsschutz etwas.
Solltest du nicht anders
sozialversichert sein (also z. B. über deine Eltern, solange du studierst), besteht
die Möglichkeit, selbst bei einer Versicherungsanstalt (als z. B. einer
Gebietskrankenkasse) eine studentische
Selbstversicherung abzuschließen. Das kostet derzeit € 24,93 pro Monat.
Von der Einkommensgrenze her liegst du
mit der geringfügigen Beschäftigung immer im grünen Bereich (solange du nur
eine ausübst). Hier brauchst du keine Angst haben, Studienbeihilfe oder Familienbeihilfe zu verlieren. Allerdings hast du keinerlei Rechte: Du kannst deinen Job von
einem Tag auf den anderen verlieren, da meist ohnehin Tätigkeiten angeboten
werden, die von jedem erledigt werden können. Du bist also in höchstem Maße
ersetzbar.