Die erste, berufliche Erfahrung sammelt man in Regel bereits zu Schulzeiten in den Sommerferien. Doch auch als Studierender geht’s mit der fröhlichen „Sommerarbeit“ munter weiter.

Der Ferialjob ist die häufigste Form der Sommerbeschäftigung. Hier geht es primär um’s „Geld verdienen“, und nicht um eine Ausbildung an sich, weswegen es sich hier auch um ein Dienstverhältnis handelt, auf welches alle arbeitsrechtlichen Regelungen (und natürlich auch alle kollektivvertraglichen) zur Anwendung kommen. Dadurch hast du auch Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welche anteilig ausbezahlt werden.

Bei einem Ferialjob bist du weisungsgebunden, in die betrieblichen Abläufe integriert, arbeitspflichtig und an die Arbeitszeit gebunden. Deine Entlohnung richtet sich nach dem zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag.

Bei einem Ferialjob arbeitest du in der Regel Vollzeit, wodurch du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest. Deshalb hat dich dein Arbeitgeber sowohl zur Unfall-, Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung anzumelden.

Dienstverträge werden bei Ferialjobs in der Regel befristet, also für einen bestimmen Zeitraum (meist ein oder zwei Monate) abgeschlossen. Dadurch enden sie nach Zeitablauf automatisch.

 

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