Bevor wir uns den Beschäftigungsformen widmen, eWer ein Arbeitsverhältnis eingeht, kann zuerst einmal als Arbeiter oder als Angestellter tätig sein. Die Zuteilung erfolgt natürlich nicht selbständig, sondern nach dem Gesetz.
 

Arbeiter oder Angestellter?

Angestellte sind nach dem Angestelltengesetz (AngG) Arbeitnehmer, die...

  • Kaufmännische Dienste
  • Sonstige höhere, nicht kaufmännische Dienste (mit entsprechenden Vorkenntnissen) oder
  • Kanzleiarbeiten (inkl. aller dazugehörigen Büroarbeiten)

verrichten

Das Angestelltengesetz ist zwingend, du kannst also nicht als Arbeiter beschäftigt werden, wenn du offensichtlich einer Tätigkeit als Angestellter nachgehst. Sehr wohl besteht die Möglichkeit für den Arbeitgeber, Arbeiter in ein Angestelltenverhältnis zu übernehmen. Dadurch wird ihre rechtliche Situation aufgrund der Wirksamkeit des Angestelltengesetztes verbessert (in der Regel  zum Nachteil des Arbeitgebers).

Klassische Beispiele für Angestellte:
Bürokraft, Buchhalter, Programmierer, ....

Für Arbeiter dagegen gibt es keine spezifische, gesetzliche Regelung.  Für sie kommen sowohl die Gewerbeordnung (Gewo) als auch  das Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) zur Anwendung, sowie Bestimmungen aus dem jeweiligen Branchenkollektivvertrag. Arbeiter ist, wer einfache, manuelle Tätigkeiten verrichtet. Aber Vorsicht: auch manuelle Tätigkeiten, die eine längere Ausbildung erfordern, fallen darunter, bspw. Facharbeiter.

Diese Unterteilung ist insofern wichtig zu verstehen, da zwischen Arbeitern und Angestellten diverse Unterschiede bestehen hinsichtlich:

  • Kündigungsfristen und –termine
  • Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankenstand
  • Dienstverhinderungsgründen des Arbeitnehmers
  • vorzeitliche Auflösung des Arbeitsvertrages

Beispiel Kündigungsfrist:
Angestellter: Kündigt dich dein Arbeitgeber, so beträgt die Kündigungsfrist mindestens 6 Wochen. Kündigst du selbst, beträgt die Frist 1 Monat.
Arbeiter: hier sind die Kündigungsfristen gänzlich unterschiedlich und reichen von 5 Monaten (!) bis hin zu 1 Tag. Regelungen darüber findet man im jeweiligen Kollektivvertag.

Für dich als Studierende/r kommt somit sowohl die Beschäftigung als Angestellter als auch als Arbeiter in Frage. „Als was“ du tätig bist, hängt einzig und allein von deinem Job ab.
 

Die Beschäftigungsformen

Beschäftigung ist nicht gleich Beschäftigung. In Österreich können unterschiedliche Beschäftigungsformen zur Anwendung kommen, auf die wir nun näher und unter studentischer Betrachtungsweise eingehen wollen. Diese wären:

sowie für Studierende auch nicht unrelevant:

Oft spricht man in diesem Zusammenhang auch von „echten Arbeitnehmern“, „freien Arbeitnehmern (auch „arbeitnehmerähnliche Personen“ bezeichnet) und selbständigen Unternehmen.

Warum das für dich als Student relevant ist? Die Beschäftigungsformen unterscheiden sich sowohl arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich! Sieh dir die unterschiedlichen Beschäftigungsformen in Ruhe und genau an.

 

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