Ein Arbeitsverhältnis (man spricht von einem "echten Dienstnehmer") lässt sich generell durch folgende Charakteristika definieren:
- Arbeitskraft in persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber
- gegen Entgelt
- Arbeitsleistung kommt dem Arbeitgeber zugute
- Weisungsgebundenheit
- Bindung an Arbeitszeiten
- Einordnung in die betriebliche Ablauforganisation
- Kontrollmöglichkeit des Arbeitgebers
- Arbeitspflicht
Entscheidend ist hierbei nicht, dass alle genannten Punkte vorliegen, sondern lediglich ein Überwiegen der Charakteristika. Bei einem echten Arbeitsverhältnis wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet.
Vollzeitbeschäftigung
Das klassische,
„althergebrachte" Modell ist hier natürlich die Vollzeitbeschäftigung. Das bedeutet, dass man annähernd 40 Stunden
in der Woche arbeitet, dafür Steuern und Sozialversicherung bezahlt. Diese Art
von Beschäftigung ist die sicherste, da dein Lohn meist nach einem
Kollektivvertrag ausbezahlt wird – also durch einen in harten Verhandlungen
geschlossenen Vertrag der Sozialpartner (ArbeitnehmerInnen- und
ArbeitgeberInnenvertreter: Gewerkschaft, Industriellenvereinigung,
WirtschaftsvertreterInnen…) vereinbart ist. Zudem trägt der Arbeitgeber
einen Teil deiner Sozialabgaben und du hast neben den Verpflichtungen auch
Rechte (Karenz, Krankenstand, Urlaub, Kündigungsfristen und –schutz undter
bestimmten Umständen, etc.).
Leider kommt diese Form von Arbeit
gerade im akademischen Bereich immer seltener vor: Arbeitgeber sparen und
rationalisieren an den kostenintensivsten Posten – und das sind zumeist die
Bereiche der Produktion, die nicht maschinell oder durch ein Computerprogramm
erledigt werden können: Bereiche, die Fachwissen, Erfahrung, Kreativität und
komplexe Denkprozesse erfordern. Zudem ist es natürlich auch sehr schwierig, neben dem Studium ein
Vollzeitarbeitsverhältnis einzugehen.
Teilzeitbeschäftigung
Bei einer Teilzeitbeschäftigung arbeitest du weniger als die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (oder der Arbeitszeit, die sich aus dem Kollektivvertrag ergibt). Die wöchentliche Stundenanzahl, die du arbeitest, vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber. Teilzeitbeschäftigte dürfen vom Arbeitgeber nicht schlechter behandelt werden, als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung bist du anteilig zu entlohnen.
Ein Spezialfall der Teilzeitbeschäftigung ist die geringfügige Beschäftigung.