Ein Arbeitsverhältnis (man spricht von einem "echten Dienstnehmer") lässt sich generell durch folgende Charakteristika definieren:

- Arbeitskraft in persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber
- gegen Entgelt
- Arbeitsleistung kommt dem Arbeitgeber zugute
- Weisungsgebundenheit
- Bindung an Arbeitszeiten
- Einordnung in die betriebliche Ablauforganisation
- Kontrollmöglichkeit des Arbeitgebers
- Arbeitspflicht

Entscheidend ist hierbei nicht, dass alle genannten Punkte vorliegen, sondern lediglich ein Überwiegen der Charakteristika. Bei einem echten Arbeitsverhältnis wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse zur Sozialversicherung angemeldet.

Vollzeitbeschäftigung

Das klassische, „althergebrachte" Modell ist hier natürlich die Vollzeitbeschäftigung. Das bedeutet, dass man annähernd 40 Stunden in der Woche arbeitet, dafür Steuern und Sozialversicherung bezahlt. Diese Art von Beschäftigung ist die sicherste, da dein Lohn meist nach einem Kollektivvertrag ausbezahlt wird – also durch einen in harten Verhandlungen geschlossenen Vertrag der Sozialpartner (ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenvertreter: Gewerkschaft, Industriellenvereinigung, WirtschaftsvertreterInnen…) vereinbart ist. Zudem trägt der Arbeitgeber einen Teil deiner Sozialabgaben und du hast neben den Verpflichtungen auch Rechte (Karenz, Krankenstand, Urlaub, Kündigungsfristen und –schutz undter bestimmten Umständen, etc.).

Leider kommt diese Form von Arbeit gerade im akademischen Bereich immer seltener vor: Arbeitgeber sparen und rationalisieren an den kostenintensivsten Posten – und das sind zumeist die Bereiche der Produktion, die nicht maschinell oder durch ein Computerprogramm erledigt werden können: Bereiche, die Fachwissen, Erfahrung, Kreativität und komplexe Denkprozesse erfordern. Zudem ist es natürlich auch sehr schwierig, neben dem Studium ein Vollzeitarbeitsverhältnis einzugehen.

Teilzeitbeschäftigung

Bei einer Teilzeitbeschäftigung arbeitest du weniger als die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (oder der Arbeitszeit, die sich aus dem Kollektivvertrag ergibt). Die wöchentliche Stundenanzahl, die du arbeitest, vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber. Teilzeitbeschäftigte dürfen vom Arbeitgeber nicht schlechter behandelt werden, als ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung bist du anteilig zu entlohnen.

Ein Spezialfall der Teilzeitbeschäftigung ist die geringfügige Beschäftigung.

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