20 Jahre DNA-Datenbank: Vom Pilotprojekt zur Routine

20. September 2017 - 14:10

Am 1. Oktober 1997 ist die "Österreichische Nationale DNA-Datenbank" des BMI als dritte nationale DNA-Datenbank weltweit gegründet worden. "Nach nunmehr 20 Jahren ist moderne Polizeiarbeit ohne zentrale DNA-Datenbank nicht mehr vorstellbar", meinte Martin Steinlechner vom Institut für Gerichtliche Medizin in Innsbruck, das 1997 federführend am Aufbau der Datenbank beteiligt war.

DNA-Untersuchung ist bei fast allen Arten von Delikten anwendbar
DNA-Untersuchung ist bei fast allen Arten von Delikten anwendbar

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) hatte vor 20 Jahren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich in Österreich nach Möglichkeiten für einen Aufbau der Datenbank umgesehen hat. Ausschlaggebend für den Zuschlag für die Innsbrucker Gerichtsmedizin sei gewesen, dass man damals eine Vorreiterrolle in der DNA-Technologie innehatte. "Wir waren früh dran, wir waren voraus und das wurde erkannt", meinte Steinlechner, Leiter der Abteilung Forensische Genetik und Spurenkunde, im Gespräch mit der APA. An der Innsbrucker Gerichtsmedizin unter der Leitung von Richard Scheithauer ist das Österreichische DNA-Zentrallabor angesiedelt. Hier werden Spuren aus ganz Österreich untersucht. Weitere Labore bestehen inzwischen in Salzburg, Wien und Niederösterreich.

"Das Datenbankprojekt basiert auf dem Grundprinzip der Aufgabentrennung", so der Wissenschafter. Das BMI fungiert als Auftraggeber und verwaltet alleinig die Personendaten. Im Zentrallabor in Innsbruck werden die DNA-Untersuchungen in einer anonymisierten Form durchgeführt. In der Praxis sehe das Ganze so aus: "Die Polizeidienststellen in ganz Österreich sichern Spuren auf Tatorten. Diese Spuren werden zur Auswertung an uns geschickt und die DNA-Profile dann in die Datenbank eingespeist", erklärte Steinlechner. Zeitgleich werden auch die DNA-Analysen von Mundhöhlenabstrichen verdächtiger Personen in die Datenbank mitaufgenommen. Die Datenbank kann dann durch Abgleiche Zusammenhänge herstellen, ob das Merkmalmuster einer Person zu dem Merkmalmuster einer Spur eines Delikts mit bisher unbekannter Täterschaft passt.

Bestätigungsuntersuchungen bei Übereinstimmung

"Wenn in der Datenbank eine Übereinstimmung festgestellt wird, werden zunächst Bestätigungsuntersuchungen durchgeführt", schilderte Steinlechner die nächsten Schritte. "Es wird ein zweiter Mundhöhlenabstrich untersucht und auch bei der Spur wird noch mal auf die Rohdaten zurückgegangen", sagte der Mediziner. Erst dann gehe ein Ermittlungshinweis an die Polizei, der für weitere Ermittlungsschritte herangezogen wird.

Die DNA-Untersuchung sei in fast allen Arten von Delikten anwendbar. Die Schwere der Delikte spiele dabei keine Rolle, wichtig sei, dass eine Spurenübertragung stattgefunden habe. "Das ist vor allem bei Delikten mit körperlicher Gewalt der Fall, aber auch bei Einbruch, Diebstählen oder Kfz-Entfremdungen", so Steinlechner. Aber auch bei Drohschreiben, bei denen möglicherweise biologisches Material übertragen wurde, könne die Methode angewandt werden. "Die DNA-Analyse wird vom Fahrraddiebstahl bis zum Mord eingesetzt, sobald man den Verdacht hat, dass eine biologische Spur hinterlassen wurde", erklärte der Wissenschafter.

"Was 1997 in Einzelfällen angewandt wurde, ist jetzt eine Methodik, die in sehr vielen Fällen, fast durchgängig, angewandt wird", blickte Steinlechner zurück. Im ersten Jahr seien in Innsbruck rund 300 Spuren untersucht worden, mittlerweile liege man bei 10.000 bis 15.000 pro Jahr - und es sei zu erwarten, dass es noch mehr werden, meinte der Experte. Seit Anfang Mai gebe es zudem einen automatischen Mischspurenabgleich in der österreichischen DNA-Datenbank. Dabei werden Mischspuren - also Spuren, die biologisches Material zweier Personen enthalten - automatisch mit Personenprofilen aus der Datenbank verglichen. Damit nehme Österreich erneut eine Vorreiterrolle ein.

(APA/red, Foto: APA)

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