PH-Studenten bekommen zusätzlichen Prüfungsantritt

12. April 2017 - 9:42

Studenten an Pädagogischen Hochschulen (PH) konnten bisher drei Mal zu einer Prüfung antreten. Ab dem nächsten Studienjahr sollen sie - so wie Uni-Studenten - eine Prüfung drei Mal wiederholen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, mit dem das Studienrecht an Universitäten und PH harmonisiert wird und der am 10. April von Wissenschafts- und Bildungsministerium in Begutachtung geschickt wurde.

Die 2013 beschlossene neue Pädagogenausbildung sieht vor, dass Lehramtsstudenten ein vierjähriges Bachelor-Studium absolvieren. Um als Lehrer fix angestellt zu werden, muss man zudem ein ein- bis eineinhalbjähriges Masterstudium absolvieren, bei dem die PH verpflichtend mit Unis kooperieren müssen. Im ersten Jahr der Umsetzung dieser neuen Ausbildung habe sich gezeigt, dass "unterschiedliche studienrechtliche Grundlagen" im Universitätsgesetz (UG) und Hochschulgesetz (HG) zu "Problemen bei der Einrichtung und Durchführung eines gemeinsam eingerichteten Studiums führten", wie es im Entwurf heißt.

Minister: Klarheit und Rechtssicherheit

Aus diesem Grund wolle man ein gemeinsames Studienrecht an den beiden Hochschul-Arten schaffen, das Klarheit und Rechtssicherheit für die Studenten schaffe und die Verwaltung vereinfache, wie Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) und Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) in einer Aussendung erklärten.

Mit der Novelle zum UG, HG, Fachhochschul-Studiengesetz und Privatuniversitätengesetz werden zahlreiche Details neu geregelt. Neben der Zahl der Prüfungswiederholung wird auch die Zulassung zum Studium in der Nachfrist harmonisiert: An PH gab es diese Möglichkeit bisher nicht, künftig ist auch an PH in bestimmten Fällen wie bei Absolvierung des Zivil- oder Präsenzdienst oder beim Matura-Termin im Herbst eine Zulassung in der Nachfrist möglich. Bei den akademischen Graden ist nun auch im UG geregelt, dass alle Lehramtsstudenten einheitlich den Grad "Bachelor of Education" (BEd) bzw. "Master of Education" (MEd) bekommen.

Möglichkeit für Erweiterungsstudien

Neu vorgesehen ist die Möglichkeit, Erweiterungsstudien anzubieten. Damit soll man in einem ordentlichen Studium erworbene Kompetenzen um zusätzliche Fähigkeiten erweitern können. Im Entwurf werden als mögliche Anwendungsfälle etwa der Erwerb einer weiteren Sprache in der Romanistik oder einer weiteren Spezialisierung in den Rechtswissenschaften, die Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein weiteres Unterrichtsfach oder eine Brücke von einem Bachelorstudium in ein fachfremdes Masterstudium genannt.

Künftig sollen Unis, PH, FH oder Privatunis auf Basis von Vereinbarungen auch gemeinsam Studien einrichten können. Dafür ist ein gleichlautendes Curriculum zu erlassen.

Die Novelle sieht weiters vor, dass künftig Studenten aller Hochschulen die Angebote der Universitäts-Sportinstitute (USI) nutzen können - also auch jene von PH, Fachhochschulen und Privatunis. Dafür sollen Absolventen nicht mehr zu begünstigten Bedingungen von den USI-Angeboten profitieren können.

(APA/red, Bild APA)

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