Erhöhung der Studienbeihilfe im Ministerrat unwahrscheinlich

27. März 2017 - 15:30

Die Erhöhung der Studienbeihilfe dürfte sich verzögern. Wie es aus Regierungskreisen zur APA heißt, ist es "sehr fraglich", dass ÖVP und SPÖ sich noch auf ein Modell einigen können, das wie geplant am 28. März im Ministerrat beschlossen werden kann. Es spießt sich an der Frage, um wie viel die Beihilfen angehoben werden sollen. Das Wissenschaftsministerium hofft dennoch weiter auf eine Lösung.

Der Vorschlag der ÖVP sieht eine Aufstockung um 25 Mio. Euro auf insgesamt 225 Mio. Euro ab dem Wintersemester 2017 vor, wobei von dem Geld vor allem jene Studenten profitieren sollen, deren Eltern getrennt leben, sowie jene, die im zweiten Bildungsweg nach dem 27. Lebensjahr ein Studium beginnen.

Die SPÖ verlangt hingegen eine volle Valorisierung der seit 1999 nicht mehr komplett wertangepassten Studienbeihilfe. Bildungsministerin Sonja Hammerschmid hatte zuletzt im Ö1-"Mittagsjournal" gefordert, dass die Preissteigerung von fast 40 Prozent in den vergangenen 18 Jahren sich auch in der Studienbeihilfe niederschlägt. Außerdem müsse der Kreis der Studienbeihilfebezieher wieder ausgeweitet werden: Mangels Anpassung der Einkommensgrenzen für die Berechnung des Anspruchs auf die Beihilfe seit 2008 würden nämlich immer weniger Studenten immer weniger Beihilfe beziehen.

Im Wissenschaftsministerium hat man die Hoffnung auf eine Lösung trotz dieser Differenzen noch nicht aufgegeben. Man sei noch in intensiven Gesprächen mit der SPÖ und warte auf die Rückmeldung zu den Vorschlägen des Ressorts. "Das Reformkonzept für die Studienbeihilfe (Anhebung der Beihilfenhöhe und der Einkommensgrenzen) wurde gemeinsam im neuen Regierungsprogramm vereinbart. Wir gehen davon aus, dass die SPÖ sich daran hält", hieß es gegenüber der APA.

Höchstbeihilfe beträgt grundsätzlich 600 Euro pro Monat

Anspruch auf Studienbeihilfe haben sozial bedürftige Studenten mit günstigem Studienerfolg. Die soziale Bedürftigkeit richtet sich dabei nach Einkommen (der Eltern), Familienstand und Familiengröße, der Studienerfolg nach einem (je nach Studienart unterschiedlichen) Ausmaß an absolvierten ECTS-Punkten sowie der Einhaltung einer bestimmten Studienzeit. Die Höhe der Beihilfe ist dann von zahlreichen Faktoren abhängig: Die Höchstbeihilfe beträgt derzeit grundsätzlich rund 600 Euro pro Monat und gebührt etwa Vollwaisen, Studenten mit Kindern, Selbsterhaltern, Verheirateten oder Personen, die aufgrund der Entfernung zu ihrem Wohnsitz am Studienort wohnen müssen (für alle anderen 425 Euro).

Dazu kommen noch Zuschläge pro Kind. Abgezogen werden Einkünfte des Studenten über der Zuverdienstgrenze von 10.000 Euro pro Jahr, der zumutbare Unterhalt von Eltern oder Partner sowie Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag (bei Studenten über 25). Der verbliebene Betrag wird dann um zwölf Prozent erhöht, Studenten über 27 Jahren bekommen noch einmal 30 Euro monatlich extra. Ein 29-jähriger Student mit einem Kind kann so insgesamt bis zu 820 Euro pro Monat erhalten.

(APA/red, Foto: APA/APA (Fohringer))

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