VfGH weist Antrag freier Privatschulen auf mehr Geld zurück

27. März 2017 - 11:00

Die freien Privatschulen (Montessori-, Waldorf- und andere Alternativschulen) sind erneut mit einem Antrag auf mehr Geld beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Sie hatten die finanzielle Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen gefordert, der VfGH hat das in einem nun veröffentlichen Beschluss aus Formalgründen abgelehnt. Aufgeben wollen die Alternativschulen aber nicht.

Freie Schulen fühlen sich "einmal mehr im Kreis geschickt"
Freie Schulen fühlen sich "einmal mehr im Kreis geschickt"

Hintergrund der Klage sind die unterschiedlichen Gesetzesregelungen für die verschiedenen Privatschulen: Während konfessionellen Privatschulen per Gesetz alle Personalkosten samt Begleitkosten ersetzt werden, müssen die Alternativschulen um Ermessensförderungen ansuchen, die laut deren Angaben zudem ihren Personalaufwand nicht annähernd deckten. Derzeit besuchen rund 6.100 Kinder in Österreich eine freie Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Diese unterrichten nach staatlich anerkannten Lehrplänen, dürfen Zeugnisse ausstellen und es kann dort die Schulpflicht, teils sogar die Matura absolviert werden.

Privatschulen sollen um Subventionen ansuchen

Ziel der Initiative von 38 freien Schulen mit Öffentlichkeitsrecht und drei Dachverbänden war es, dass der VfGH jene Teilen des Privatschulgesetzes aufhebt, die zu einer Ungleichbehandlung von konfessionellen und nicht-konfessionellen Privatschulen führen. Die Schulen sehen u.a. eine Verletzung von Gleichheitsgebot, Nichtdiskriminierungsverbot und dem Bestimmtheitsgebot, wonach die Vergabe von Förderungen nachvollziehbar sein muss.

Das Höchstgericht begründet seine Ablehnung des Antrags in der Entscheidung vom 15. März damit, dass es zu früh angerufen worden sei: Für die Schulen gebe es einen anderen zumutbaren Wege, ihr Anliegen an den VfGH heranzutragen. Er empfiehlt den Privatschulen, Antrag auf Gewährung von Subventionen zu stellen. Den zu erwartenden negativen Bescheid sollen sie dann beim zuständigen Verwaltungsgericht und in weiterer Folge beim VfGH bekämpfen. Die drei Dachverbände seien zudem überhaupt nicht legitimiert, einen Antrag zu stellen, weil die bekämpften Bestimmungen sie nicht unmittelbar betreffen.

Die freien Schulen fühlen sich durch den VfGH-Beschluss "einmal mehr im Kreis geschickt", wie sie in einer Aussendung beklagen. Die vom VfGH vorgeschlagene Bescheidbeschwerde habe nämlich "null Aussicht auf Erfolg": Subventionen für Lehrer könnten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nur beantragt werden, wenn der Finanzminister dafür die Mittel bereitgestellt habe. Weil das aber nicht der Fall ist, seien in der Vergangenheit bereits zwei derartige Anträge von Alternativschulen vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden.

VfGH empfiehlt Bescheidbeschwerdeverfahren

De facto empfehle der VfGH den Schulen also, sich eine vorprogrammierte Abfuhr zu holen, um dann ein Bescheidbeschwerdeverfahren anzustreben, an den bereits zuvor Schulen gescheitert sind. "Angesicht der damit verbundenen Kosten ist das für die betroffenen Schulen eine weitere Belastung und beinahe zynisch", so Rechtsanwalt Wolfram Proksch in der Aussendung. Dennoch wollen die freien Schulen weiter für eine Gleichstellung mit den konfessionellen Privatschulen kämpfen, wie Edgar Hernegger, Elternsprecher des Waldorfbunds betont. "Noch in diesen Tagen werden unsere Schulen Förderbescheide beantragen und dann mit den Negativbescheiden ein Bescheidprüfungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht anstreben."

Die Klage der Alternativschulen vor 25 Jahren habe der VfGH übrigens ebenfalls aus formalen Gründen abgewiesen: Damals hätten nämlich Eltern und Schüler den Individualantrag eingebracht und nicht die Schulen, an die sich das Gesetz richtet.

(APA/red, Foto: APA/APA (dpa))

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